Herr Chowdhury hat betrogen indem er ein falsches Alter angegeben hat und sich daher bessere Leistungen erschlichen, was ein kriminelles Verhalten darstellt. Dies kann nicht mit einem Aufenthaltsrecht belohnt werden zumal sein Herkunftsland zwar arm ist aber er offensichtlich nicht verfolgt wurde. Petitionen sind für Härtefälle und dies ist sicher keiner.
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