Sicherheit im Straßenverkehr - Hinterer Unterfahrschutz für Lkw-Aufbauten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

358 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

358 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... Die Ladekanten von LKW-Aufbauten (Kofferaufbauten, Pritschenaufbauten, Curtainsider usw.) müssen künftig bis zur Höhe von 30cm über dem Boden mit einer ausreichenden und geschlossenen Abdeckung versehen werden, so dass bei Auffahrunfällen o.ä. nicht die Gefahr besteht, dass PKW unter die Aufbauten geraten können. Diese Kantenabdeckung muss einen Aufprall von mindestens 50km/h (Delta-Geschwindigkeit) standhalten können.

Begründung

Bei einer großen Anzahl von Auffahrunfällen, die sich in der Vergangenheit ereignet haben und in denen LKW verwickelt waren, wurden die tiefer gebauten PKW unter die Ladeböden der LKW geschoben. In vielen Fällen konnten die eingequetschten Insassen nur noch tot geborgen werden, obwohl der Unfall nicht notwendigerweise hätte tödlich enden müssen, wären Schutzabdeckungen vorhanden gewesen. Da sich die Ladekanten oft genau auf Kopfhöhe der PKW-Insassen befinden, kommt es auch bei geringeren Geschwindigkeitsunterschieden beim Aufprall sehr häufig zu schwersten Kopfverletzung des Fahrers oder Beifahrers. Die Ladekante wirkt hier wie ein Fallbeil. Der am 25.02.2012 Unfall zugetragene Unfall auf der A9 ist ein erschreckendes Beispiel für die Folgen einer fehlenden Ladenkanten-Schutzbabdeckung. Jedes Kind, jeder Jugendliche, jede Frau und jeder Mann ist ein Toter zuviel. Es sollte gehandelt werden, um solche vermeidbaren Unfallfolgen tatsächlich zu vermeiden!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.03.2012
Sammlung endet: 29.05.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9201-035861

    Sicherheit im Straßenverkehr


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Eingabe wird gefordert, die Ladekanten von Lkw-Aufbauten so zu
    konstruieren, dass sie bei Auffahrunfällen nicht „wie Fallbeile“ wirken.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, es bestehe die
    Gefahr, dass Pkw bei Auffahrunfällen unter die Aufbauten von Lkw gerieten. Die
    Ladekanten der Aufbauten befänden sich oft auf Kopfhöhe der Pkw-Insassen. So
    komme es auch bei geringeren Geschwindigkeiten häufig zu schweren
    Kopfverletzungen und Todesfällen bei Pkw-Insassen.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 358 Mitzeichnungen und
    34 Diskussionsbeiträge vor.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Dem Petitionsausschuss ist das Problem schwerer Unfälle bekannt, bei denen Pkw
    auf das Heck eines Lkw auffahren. Auch das Bundesministerium für Verkehr und
    digitale Infrastruktur (BMVI) sieht hier Handlungsbedarf.
    Das Bundesverkehrsministerium hatte deshalb bei der UN-Wirtschaftskommission für
    Europa (UNECE) einen Vorschlag zur Änderung Kfz-technischer Vorschriften
    eingereicht. Dieser sah eine Verringerung der Bodenfreiheit des rückwärtigen

    Unterfahrschutzes auf 450 Millimeter (mm) und eine Erhöhung der Prüfkräfte für
    diese Systeme vor. Der Vorschlag war bei der UNECE nicht mehrheitsfähig. Um das
    Ziel weiter zu verfolgen, hat das BMVI eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie eine
    Analyse der Unfallstatistik vorgenommen. Damit sollte die Grundlage für einen
    konsensfähigen Vorschlag gelegt werden. Der Vorschlag wurde überarbeitet und
    erneut bei der UNECE eingereicht. Die Diskussion zu dem Vorschlag wurde im Mai
    2015 in der Expertengruppe angenommen. Das Dokument ist abrufbar unter:
    www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2015/wp29grsg/GRSG-108-48r2e.pdf
    Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Diskussion zum Anwendungsbereich, den
    Anforderungen und den Übergangsbestimmungen damit abgeschlossen ist. Mit einer
    Verabschiedung ist voraussichtlich bei der Sitzung des Weltforums für die
    Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UNECE im November 2015 zu
    rechnen. Darauf folgt eine Notifikationsfrist von 6 Monaten, bevor die
    Vorschriftenänderung dann voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft tritt.
    Der Ausschuss begrüßt, dass mit der Neuregelung zukünftig Lastkraftwagen mit
    einem deutlich verbesserten rückwärtigen Unterfahrschutz ausgerüstet sein müssen.
    Für die Umsetzung ist nach den Übergangsfristen vorgesehen, dass die Einführung
    für neu genehmigte Fahrzeuge ab dem 1. September 2019 und für alle Fahrzeuge ab
    dem 1. September 2021 erfolgt.
    Abschließend hält der Ausschuss fest, dass die Verbesserungen bei der
    Verringerung der Bodenfreiheit des rückwärtigen Unterfahrschutzes auf 450 mm und
    der Erhöhung der Prüfkräfte erreicht wurden. Damit werden
    Aufprallgeschwindigkeiten mit einer Differenz von ca. 40 km/h beim Aufprall eines
    Pkw auf das Heck eines Lkw oder Anhängers abgedeckt. Ausnahmen bzw.
    reduzierte Anforderungen wurden nur noch für wenige Fahrzeuge, z.B. mit geringer
    Masse vorgesehen. Insgesamt wird mit diesen Vorgaben ein deutlicher
    Sicherheitsgewinn bei der angesprochenen Unfallkonstellation erzielt.
    Eine Absenkung der Werte auf 300 mm bzw. 50 km/h, wie mit der Petition gefordert,
    wird derzeit mit Blick auf die durchgeführten Unfallanalysen als nicht erforderlich
    angesehen.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
    Anliegen des Petenten teilweise entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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