Sicherheit im Straßenverkehr - Sicherheit von Kindern in Fahrzeugen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

165 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

165 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass die Aufklärung werdender Eltern und Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern bezüglich Sicherheit im Fahrzeug wesentlich verbessert wird. Des weiteren müssen Polizisten besser über geeignete Kinderrückhaltesysteme aufgeklärt werden, insbesondere sogenannte Reboarder. Es müssen mehr Kontrollen mit gleichzeitiger Aufklärung der Eltern durchgeführt werden. Die Strafen für nicht korrekt gesicherte Kinder müssen drastisch erhöht werden.

Begründung

Immer wieder sehe ich Eltern, die ihre Kinder gar nicht anschnallen, die Kinder sitzen teilweise zwar im Kindersitz, aber ungesichert. Manche Eltern glauben offenbar auch, dass sie ihr Kind einfach auf den Schoß nehmen können. Besonders auffällig ist dann, dass die Eltern sich selbst anschnallen, aber das Baby nur im Arm halten. Selbst mir persönlich bekannte Menschen lassen ihre Kinder ungesichert im Auto mitfahren. Die Kinder sind darauf angewiesen, dass ihre Eltern verantwortungsbewusst handeln und sie im Auto korrekt sichern. Wenn Eltern aus welchen Gründen auch immer dazu nicht in der Lage sind, müssen sie zuerst vollständig über die Möglichkeiten aufgeklärt werden und im nächsten Schritt härter bestraft werden, wenn sie sich trotzdem nicht daran halten. Insbesondere sollte auf die Möglichkeit, Kinder bis zum Alter von circa 4 Jahren in Reboard-Kindersitzen fahren zu lassen, eingegangen werden. Die Folgen eines Unfalls sind wesentlich milder, wenn die Kinder auch über die Babyschale hinaus rückwärts fahren. Aber auch in einem vorwärts gerichteten Sitz muss das Kind korrekt gesichert werden. Der beste Kindersitz nutzt gar nichts, wenn das Kind nicht angeschnallt wird!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.05.2012
Sammlung endet: 28.06.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9201-036894Sicherheit im Straßenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition werden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Kindern
    als Mitfahrer in Pkw gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, Kinder seien auf
    verantwortungsbewusstes Handeln ihrer Eltern angewiesen. Häufig sei zu
    beobachten, dass Kinder nicht gesichert seien. Eltern müssten besser über
    Sicherheitsvorkehrungen aufgeklärt, die Strafen für vorschriftswidriges Sichern von
    Kindern drastisch erhöht werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Es liegen 165 Mitzeichnungen und 100 Diskussionsbeiträge vor.
    Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
    Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    lässt sich unter Einbeziehung von der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Ausschuss weist darauf hin, die Kommission des Deutschen Bundestages zur
    Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission – KiKo) hat sich in der 16.
    und 17. Wahlperiode mit den Themen Kinder und Mobilität und Kinderunfälle im
    Verkehr beschäftigt. Der Forderung der KiKo, wonach Kinder in allen Verkehrsmitteln
    stets auf höchste Sicherheitsstandards und kinderfreundliche Bedingungen treffen
    sollten, schließt sich der Petitionsausschuss an.

    Der Ausschuss stellt fest, von 73 Kindern, die 2012 im Straßenverkehr getötet
    wurden, verloren 34, also fast 50 Prozent, ihr Leben als Mitfahrer in einem Pkw.
    Nach Unfallanalysen gehen tödliche Verletzungen fast ausschließlich auf falsche
    Benutzung eines Kindersitzes oder nicht altersgerechte Sicherung des Kindes
    zurück. Kinder über sechs Jahren wurden im Vergleich zu jüngeren nachlässiger
    gesichert. Dies hält der Ausschuss für inakzeptabel. Er schließt sich den
    Forderungen der KiKo an, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl verunfallter Kinder
    zu senken.
    Zentral für die Sicherheit von Kindern sind altersgerechte Sitze. Der Ausschuss
    befürwortet das Engagement der Bundesregierung zur Erarbeitung der international
    harmonisierten Regelung Nr. 129 zu Kinderrückhalteeinrichtungen bei der UN-
    Wirtschaftskommission für Europa. Zur Steigerung von Akzeptanz und richtiger
    Verwendung ist es wichtig, einfach und sicher zu bedienende Technik anzubieten.
    Der Ausschuss begrüßt die weitere Verbreitung von Systemen zur festen Verbindung
    von Karosserie und Kindersitz und die flächendeckende Verwendung rückwärts
    gerichteter Sitze für Kleinkinder.
    Der Ausschuss sieht bezüglich der Sicherungsmöglichkeiten in Fahrzeugen bleibend
    hohen Informationsbedarf. Dem begegnet das von der Bundesregierung finanzierte
    und vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR) umgesetzte Programm „Kind
    und Verkehr“, mit dem vor allem die korrekte Sicherung von Kindern thematisiert
    wird. Bei Elternveranstaltungen werden Informationen und Ratschläge vermittelt.
    Dazu hat der DVR die Broschüre „Geschnallt?! Kinder als Mitfahrer im Auto“
    herausgegeben.
    Ergänzend ist es aus Sicht des Ausschusses unverzichtbar für Eltern, sich vor dem
    Kauf eines Kindersitzes gut zu informieren und auf gut geschultes Verkaufspersonal
    zu treffen. Kindersitze eignen sich deshalb nicht für einen Kauf im Internet.
    Neben notwendiger Aufklärungsarbeit sind aus Sicht des Ausschusses
    Verkehrskontrollen unverzichtbar, um die Quote verunfallter Kinder zu senken.
    Besonders häufig wird das Unfallrisiko auf Kurzstrecken unterschätzt. Dies zu
    kontrollieren, obliegt den Behörden der Länder.
    Aufklärung und Verbesserung der technischen Handhabbarkeit sind aus Sicht des
    Ausschusses die effektivsten Unfallverhütungsmaßnahmen. Vor dem Hintergrund
    der Erkenntnisse aus den Unfallanalysen hält der Ausschuss höhere Sanktionen für
    angemessen. Er begrüßt, die Heraufsetzung des entsprechenden Bußgeldes mit der

    Reform des Sanktionssystems im Straßenverkehr zum 1. Mai 2014 (für ein
    ungesichertes Kind von 40 auf 60, bei mehreren Kindern von 50 auf 70 Euro). Wie
    zuvor, wird ein Punkt ins Fahreignungsregister eingetragen. Die Eintragung wiegt
    nach der Reform jedoch ungleich schwerer; die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt
    künftig bei acht Punkten (zuvor: 18 Punkte).
    Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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243 Unterschriften
114 Tage verbleibend

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