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Das im Ramen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemir von der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland verhängte Betretungsverbot für Einrichtungen der Pflege muss sofort aufgehoben werden, weil die Isolation der in solchen Einrichtungen lebenden Menschen der Psychischen- und Physischengesundheit schadet und die betroffenen Personen unter den Regelungen leiden.
Perustelut
Es ist nicht gesundheitsfördernd wenn im betreuten Wohnen lebende Menschrn ihre Freunde und Angehörigen nicht sehen dürfen. Es macht die betroffen Personen psychisch und physisch krank.
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