Petition richtet sich an:
Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz / des Bundes
Handwerksbetriebe, Winzer usw. im von der Flut im Ahrtal betroffenen Gebieten warten immer noch auf die Auszahlung der für sie eingegangenen Spendengelder, welche auf Treuhandkonten der Handwerksorganisationen geparkt sind aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage zur Auszahlung,
Wie im Artikel beschrieben, wird eine Ausnahmeregelung wie nach der Oderflut 2002 vom Land nicht getroffen - die Auszahlung von Spenden der Bürger & von Organisationen an Betriebe denen die Überlebensgrundlage genommen wurde, wäre also nur möglich wenn diese Spenden versteuert werden würden!
Dieser Umstand ist an Hohn im Angesicht der Zerstörung im Ahrtal kaum noch zu übertreffen!
Der Bund oder die betroffenen Bundesländer müssen umgehend die Rechtsgrundlage schaffen um diese Gelder steuerfrei und unbürokratisch an die Betriebe auszuzahlen, für welche sie bestimmt sind.
Begründung
Der Weiterbestand der Betriebe sichert die Überlebensgrundlage der Eigentümer & Angestellten und ist ein wichtiger Faktor für den Wiederaufbau der Flutgebiete. Die Menschen im Ahrtal brauchen egal ob im Handwerk, im Weinbau oder anderen Branchen die Chance, sich wieder eine Existenz in ihrer Heimat zu sichern - für das Ahrtal & seine Bewohner und entgegen der Verwaisung der Region und der Abwanderung seiner Bewohner!