Kultur

Sofortige gesetzliche Aussetzung von Gewerbemieten und Dauerschuldverhältnissen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag / Petitionsausschuss
503 Unterstützende 498 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

503 Unterstützende 498 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir fordern die Aussetzung von Gewerbemieten und Dauerschuldverhältnissen, sprich Leasing- und fälligen Zins- und Tilgungsraten unter Verlängerung der jeweiligen Vertragsverhältnisse für die Dauer der Aussetzung.

Die Lasten der Krise müssen fair zwischen Betrieben und Vermietern verteilt werden. Es kann nicht sein, dass Millionen Selbständige Haus und Hof verlieren, damit die Vermieter als einzige gesellschaftliche Gruppe unbeschadet aus der Krise hervorgehen.

Genauso wäre es unbillig, diese Lasten allein dem Steuerzahler aufzubürden.

Deshalb sind Gewerbemieten und Dauerschuldverhältnisse für die Dauer der Krise ersatzlos auszusetzen.

Begründung

Die Aussetzung von Kündigungen und Vollstreckungsmaßnahmen erlaubt es Gewerbemietern, die aufgrund der Coronasituation ihr Gewerbe nicht betreiben können, die Miete derzeit nicht zu zahlen ohne ihren Mietvertrag zu gefährden.

Das ist gut und verschafft Ihnen wichtige Zeit.

Derzeit gehen jedoch sämtliche Hilfsangebote der Bundesregierung und der Länder davon aus, dass nach einer Überbrückungsfinanzierung aus den diversen Programmen die Mietzahlung wieder aufgenommen und die offenen Mieten nachgezahlt werden.

Allerdings häufen die meisten Gewerbemieter bei Schließung ihrer Betriebe um 3,6 oder 9 Monate Schuldenberge von 1,2 oder 3 Jahresgewinnen an.

Die Unternehmen werden nie in der Lage sein, diese "Hilfen" je zurückzuzahlen, und am Ende der Krise doch insolvent gehen.

Viele werden die Hilfen aus diesem Grunde gar nicht erst annehmen.

Besonders prekär ist die Lage bei Veranstaltern, Sozialdiensten und im Hotel- und Gastgewerbe, wo die Miete gern 30-35% des Umsatzes ausmacht.

Die Liquiditätshilfen sind also in Wahrheit ein Rettungsschirm für Immobilienbesitzer, denen so die Miete für die Dauer der Krise auf Kosten der Gewerbetreibenden garantiert wird.

Eine Aussetzung der Gewerbemieten & Dauerschuldverhältnisse bewirkt dementsprechend:

  • Gewerbetreibende brauchen nur zusätzliche Liquidität für das Herunter- und Wiederhochfahren der Betriebe, aber nicht zum Durchfinanzieren der Fixkosten

  • Vermieter verlieren die Miete, werden aber durch die Aussetzung von Zins- und Tilgung entlastet und vor Insolvenz geschützt, und behalten einen solventen Mieter

  • Banken müssen keine neuen Hilfen prüfen, sondern stunden lediglich Zins und Tilgung. Sie behalten dadurch einen solventen Kreditnehmer

  • Arbeitsplätze werden erhalten, die Rettungskosten für den Steuerzahler minimiert.

Die jetzigen Vorschläge führen zu einer beispiellosen Umverteilung von Gewerbetreibenden zu Immobilienbesitzern, von denen mit wenig Eigenkapital und ohne Kreditsicherheiten, die persönlich für jeden Euro haften, zu denen mit Eigenkapital und Kreditsicherheiten.

Eine faire Lastenverteilung zwischen Betriebs- und Immobilienvermögen ist nicht nur ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit und der wirtschaftspolitschen Vernunft. Frankreich und Italien haben bereits solche Massnahmen ergriffen - lassen Sie es unseren europäischen Partnern gleich tun!

Dieser Vorschlag ist wohlgemerkt kein Bruch mit dem Schutz des Eigentums und der Vertragstreue.

Höhere Gewalt hebt normalerweise die Ansprüche auf Leistung und Gegenleistung auf, nur um den Preis der Vertragsauflösung. Das ist nicht gewollt. Leistung und Gegenleistung müssen temporär aufgehoben werden, für die Dauer des Ausnahmezustandes. In bilateralen Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter wird sich sonst nur der Stärkere durchsetzen, zum Schaden aller.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Noch kein PRO Argument.

wer in ein Mietverhältnis geht muss sich halt überlegen ob er es zahlen kann. Doch derjenige der Jahrelang verzichtet (spat) der soll noch dafür gestraft werden.wenn die Mieteinnahmen nicht mehr fließen!?

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