Rajon : Gjermania

Soldatenversorgungsgesetz - Anerkennung von Vordienstzeiten bei vorzeitiger Zurruhesetzung

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  1. Filluar 2012
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Artikel 1, Paragraph 2, Absatz 2 (und sich daraus ergebende Folgeänderungen im Gesetzestext) im Gesetzentwurf zum Bundeswehrreformbegleitgesetz wie folgt zu ergänzen: (2) ..... § 23 Absatz 1 und 2 des Soldatenversorgungsgesetzes berücksichtigt, soweit sie ruhegehaltfähig sind. Die Ergänzung bezieht sich auf " ...und 2..."

arsye

Im Rahmen des Bundeswehrreformbegleitgesetzes zur Verringerung der Truppenstärke der Bundeswehr werden mannigfaltige Möglichkeiten zur Reduzierung gesetzlich festgeschrieben. Viele Berufssoldaten in den angegebenen Altersbändern II und III haben sich Vordienstzeiten nach § 23 Absatz 2 des SVG anerkennen lassen, die dem Dienstherrn für die Ausübung seiner Tätigkeit innerhalb der Bundeswehr genutzt haben und die von Vorteil gewesen sind. Der Anerkennung ist ein klarer Rahmen vorgegeben und auch so gewollt. Maximal kann es sich hier um 3 - 5 Jahre Vordienstzeiten handeln. Bei einer vorzeitigen Zuruhesetzung im Sinne des Bundeswehrreformbegleitgesetzes nunmehr finden diese Vordienstzeiten, aus welchen Gründen auch immer, keine Anerkennung mehr. Dies ist um so unverständlicher, das die aus der Berufsausbildung eingebrachten Erfahrungen dennoch dem Dienstherrn von Nutzen waren. Hier geht es nicht um Vorteilsnahme im Rahmen einer frühzeitigen Zurruhesetzung sondern um die Anerkennung der Leistungen, die vor Eintritt in die Bundeswehr erbracht wurden und die für die Tätigkeit insbesodnere als Berufssoldat von Nutzen waren. Hier ist meines Erachtens eine Ungleichbehanldung zwischen den Berufssoldaten die regelär im Rahmen der Besonderen Altersgrenze zur Ruhe gesetzt werden und denjenigen, die aufgrund der Strukturrefomr der Bundeswehr vorzeitig ausscheiden werden. Für die gleiche erbrachte Ausbildung/berufliche Vorbildung wird im Sinne dieses Gesetzes mit zweierlei Maß gemessen. Ist dies aus meiner Sicht eine Ungleichbehandlung der Anerkennung der beruflich erbrachten Vorleistungen.

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lajm

  • Pet 1-17-14-534-033922Soldatenversorgungsgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird eine Änderung des Artikels 1 § 2 Abs. 2 im Gesetzesentwurf
    zum Bundeswehrreform-Begleitgesetz gefordert.
    Der Petent kritisiert im Wesentlichen, dass im Rahmen des Bundeswehrreform-
    Begleitgesetz (BwRefBeglG) die Anerkennung von Vordienstzeiten nach § 23
    Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) als ruhegehaltfähige Dienstzeit im Falle
    einer vorgezogenen Versetzung in den Ruhestand nicht vorgesehen sei. Daher sei
    eine Änderung des Artikels 1 § 2 Abs. 2 im Gesetzesentwurf zum
    Bundeswehrreform-Begleitgesetz... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

Asnjë argument CONTRA akoma.

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