Soldatenversorgungsgesetz - Anerkennung von Vordienstzeiten bei vorzeitiger Zurruhesetzung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
133 Unterstützende 133 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

133 Unterstützende 133 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Artikel 1, Paragraph 2, Absatz 2 (und sich daraus ergebende Folgeänderungen im Gesetzestext) im Gesetzentwurf zum Bundeswehrreformbegleitgesetz wie folgt zu ergänzen: (2) ..... § 23 Absatz 1 und 2 des Soldatenversorgungsgesetzes berücksichtigt, soweit sie ruhegehaltfähig sind. Die Ergänzung bezieht sich auf " ...und 2..."

Begründung

Im Rahmen des Bundeswehrreformbegleitgesetzes zur Verringerung der Truppenstärke der Bundeswehr werden mannigfaltige Möglichkeiten zur Reduzierung gesetzlich festgeschrieben. Viele Berufssoldaten in den angegebenen Altersbändern II und III haben sich Vordienstzeiten nach § 23 Absatz 2 des SVG anerkennen lassen, die dem Dienstherrn für die Ausübung seiner Tätigkeit innerhalb der Bundeswehr genutzt haben und die von Vorteil gewesen sind. Der Anerkennung ist ein klarer Rahmen vorgegeben und auch so gewollt. Maximal kann es sich hier um 3 - 5 Jahre Vordienstzeiten handeln. Bei einer vorzeitigen Zuruhesetzung im Sinne des Bundeswehrreformbegleitgesetzes nunmehr finden diese Vordienstzeiten, aus welchen Gründen auch immer, keine Anerkennung mehr. Dies ist um so unverständlicher, das die aus der Berufsausbildung eingebrachten Erfahrungen dennoch dem Dienstherrn von Nutzen waren. Hier geht es nicht um Vorteilsnahme im Rahmen einer frühzeitigen Zurruhesetzung sondern um die Anerkennung der Leistungen, die vor Eintritt in die Bundeswehr erbracht wurden und die für die Tätigkeit insbesodnere als Berufssoldat von Nutzen waren. Hier ist meines Erachtens eine Ungleichbehanldung zwischen den Berufssoldaten die regelär im Rahmen der Besonderen Altersgrenze zur Ruhe gesetzt werden und denjenigen, die aufgrund der Strukturrefomr der Bundeswehr vorzeitig ausscheiden werden. Für die gleiche erbrachte Ausbildung/berufliche Vorbildung wird im Sinne dieses Gesetzes mit zweierlei Maß gemessen. Ist dies aus meiner Sicht eine Ungleichbehandlung der Anerkennung der beruflich erbrachten Vorleistungen.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-14-534-033922Soldatenversorgungsgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird eine Änderung des Artikels 1 § 2 Abs. 2 im Gesetzesentwurf
    zum Bundeswehrreform-Begleitgesetz gefordert.
    Der Petent kritisiert im Wesentlichen, dass im Rahmen des Bundeswehrreform-
    Begleitgesetz (BwRefBeglG) die Anerkennung von Vordienstzeiten nach § 23
    Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) als ruhegehaltfähige Dienstzeit im Falle
    einer vorgezogenen Versetzung in den Ruhestand nicht vorgesehen sei. Daher sei
    eine Änderung des Artikels 1 § 2 Abs. 2 im Gesetzesentwurf zum
    Bundeswehrreform-Begleitgesetz... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern