Sozialer Pflichtdienst - Einführung einer Sozialdienstpflicht gegen den Pflegenotstand

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

79 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

79 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine Sozialdienstpflicht gegen den Pflegenotstand in Deutschland einzuführen.

Begründung

Einführung einer Sozialdienstpflicht zur Eindämmung bzw. Vermeidung eines zukünftigen Pflegenotstandes in Alters- u. Seniorenheimen, Pflegeheimen allgemein sowie sozialen Einrichtungen.Mit der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht endete dementsprechend auch der Zivildienst als Alternative zur Wehrpflicht. Bei der Bundeswehr konnte bis zur Aussetzung der Wehrpflicht ein großer Teil an Zeit- u. Berufssoldaten aus dem Bereich der Wehrdienstleistenden generiert werden, was dort bis heute ein Nachwuchsproblem darstellt.Dies traf auch auf den Zivildienst zu. Die Einführung des freiwilligen Sozialen Jahres reicht bei weitem nicht aus, um die Zahl der dringend benötigten Pflegekräfte/Helfer abzudecken.Mit der Einführung einer Sozialdienstpflicht werden junge Menschen mit den Problemen, Nöten und Ängsten, Gewohnheiten im Alter, Denkweisen usw. älterer Menschen und pflegebedürftiger Personen vertraut gemacht. Es kann ein, für beide Seiten, hilfreicher Erfahrungsaustausch stattfinden, von dem eben dann auch beiden Seiten profitieren können.Ältere Menschen und Pflegebedürftige können oft nicht am normalen Leben in der Gesellschaft teilhaben und sind letztendlich leider oft nur eine Nummer auf den Arbeitsplänen der überforderten Pflegekräfte. Von ihren Erfahrungen und Sichtweisen können junge Menschen viel lernen und auch weiter geben bzw. vorleben. Gleichzeitig erfahren ältere Menschen Wertschätzung, Respekt und Zuwendung und fühlen sich nicht abgegrenzt. Oft genügt einfach etwas Zeit zum Zuhören, Essen oder spazieren gehen.In einigen europäischen Nationen werden fast ausschließlich positive Erfahrungen durch den Kontakt zwischen jung und alt bei der Pflege und Betreuung gemacht. So leben z.B. in den Niederlanden Studenten mit älteren Menschen in Wohnheimen.Mit der Sozialdienstpflicht und den Einblicken in diesen Berufszweig kann es zudem gelingen Menschen für den Einstieg in diesem Bereich zu gewinnen.In einer Art Grundausbildung werden Sozialdienstleistende zu Ersthelfern ausgebildet und können auf ein Basiswissen aufbauen, das je nach Aufgabengebiet erweitert werden kann.Schnelle Erste Hilfe bei den häufigen Alterserkrankungen Herzinfarkt und Schlaganfall kann so gewährleistet und auch im zivilen Leben von Nutzen sein und angewendet werden.Der Zeitraum der Sozialdienstpflicht sollte zwölf Monate dauernAls Ersatzdienst bleiben z.B. Technisches Hilfswerk, Rotes Kreuz oder sogar Wehrdienst.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.02.2018
Sammlung endet: 11.04.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-19-17-21610-004320 Sozialer Pflichtdienst

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass eine Sozialdienstpflicht eingeführt wird, um dem
    Pflegenotstand entgegenzuwirken.

    Er führt aus, dass durch die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht auch der
    Zivildienst als Alternative zur Wehrpflicht geendet habe. Die Einführung des
    freiwilligen sozialen Jahres sei nicht ausreichend, um die Zahl der dringend
    benötigten Pflegekräfte und Helferinnen und Helfer abzudecken. Durch die
    Einführung einer Sozialdienstpflicht würden junge Menschen mit den Problemen und
    Gewohnheiten im Alter sowie den Nöten pflegebedürftiger Personen vertraut
    gemacht. Hierdurch könne sich eine für beide Seiten hilfreiche Erfahrung im
    Austausch ergeben. Die Sozialdienstpflicht solle 12 Monate betragen. Als
    Ersatzdienst kämen zum Beispiel das Technische Hilfswerk, das Rote Kreuz oder der
    Wehrdienst in Betracht.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 79 Mitzeichnende haben
    das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
    dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
    Folgenden dargestellte Ergebnis:

    Es bestehen grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung
    eines Pflichtdienstes. Ein Pflichtdienst, der notfalls mit der Polizei durchgesetzt
    werden müsste, wäre ein Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. In Betracht
    kommt hier das Grundrecht auf Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 Grundgesetz, das für
    dieses Pflichtjahr nicht gelten würde. Vor einem solchen Eingriff stehen hohe
    rechtliche Hürden, so dass der Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit allenfalls
    mit einem wichtigen Grund gerechtfertigt sein kann. Dies ist nach den Ausführungen
    der Bundesregierung jedoch nicht der Fall bei einem eventuellen Pflegenotstand.

    Zudem wäre die Einführung eines allgemeinen Pflichtdienstes völkerrechtswidrig, da
    sie einen Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik
    Deutschland aus Artikel 1 Abs. 1 des Internationalen Übereinkommens über die
    Abschaffung von Zwangsarbeit und Nummer 105, Artikel 4 Abs. 2 der Europäischen
    Menschenrechtskonvention sowie Artikel 8 Abs. 3 Buchstabe a des Internationalen
    Pakts über bürgerliche und politische Rechte darstellen würde. Die Bundesregierung
    hat zudem darauf hingewiesen, dass die Einführung eines Pflichtdienstes der falsche
    Weg sei, da Eigeninitiative, Mitgestaltung und Beteiligung aller Altersgruppen in der
    Zivilgesellschaft nicht erzwungen werden können. Vielmehr sei es erforderlich, durch
    Argumente zu überzeugen. Dem schließt sich der Petitionsausschuss ausdrücklich
    an. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Jahr 2004 die Kommission
    "Impulse für die Zivilgesellschaft" auch zu dieser Einschätzung gekommen ist. Daher
    wird seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    (BMFSFJ) dafür geworben, eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit
    weiterzuentwickeln. Diese Bemühungen hält der Petitionsausschuss für
    überzeugend.

    Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen daher nicht. Er empfiehlt, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Ganz einfach, niemand sollte für eine verpflichtende unbezahlte Dienstleistung Körperlich ausgenommen werden. Gerade Junge Menschen, es bleibt so schon wenig Zeit, man ist beschäftigt mit der Schule/Ausbildung/Studium, nebenbei gehen viele noch in Vereine und dann hat man auch noch seine persönliche Freizeit, die uns jetzt aber genommen werden soll!

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