Περιοχή: Γερμανία

Sozialhilfe - Rücknahme der Reform der Zahlungsmodalität (bzgl. Anrechnung erhöhter Rente auf Grundsicherungsanspruch)

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

52 Υπογραφές

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales anzuweisen, die Reform des Zahlungsmodus für arme Rentner zurückzunehmen, so dass sie noch weniger Geld haben.

Αιτιολόγηση

Finanziell besonders schlecht gestellte Rentner haben in aller Regel nichts davon, wenn die Renten steigen. Sie erhalten zur Deckung ihres „soziokulturellen Existenzminimums“ zusätzlich Grundsicherung. Steigen die Zahlungen aus der gesetzlichen Rente, wird der Grundsicherungsanteil in gleichem Umfang verringert. Mehr Geld gibt es nur, wenn die Rentenerhöhung den Ruheständler über das Grundsicherungsniveau erhebt. Für alle anderen Grundsicherungsempfänger aber bleibt unterm Strich alles beim Alten. Das ist für die Betroffenen nicht schön, liegt aber in der Logik von am Bedarf orientierten Sozialleistungen. Weniger logisch erscheint es, wenn Rentenerhöhungen für Grundsicherungsempfänger zu Einkommenseinbußen führen. Genau das aber ist jetzt der Fall. Durch die Rentenerhöhung um 5,95 Prozent zum 1. Juli büßen viele Rentner einmalig Einkommen ein. Zum Aderlass kommt es wegen unterschiedlicher Auszahlungstermine der Rentenversicherung und Sozialämter. Wie alle Rentenempfänger erhalten Rentner, die noch mit der Grundsicherung aufstocken, die gesetzliche Rente nachschüssig, also zum Monatsende für den auslaufenden Monat. Den Grundsicherungsbetrag überweisen die Sozialämter kurze Zeit später zu Beginn des Folgemonats vorschüssig, also für den kommenden Monat. Folglich erhalten die Rentner am 30. Juni ihre gesetzliche Rente in bisheriger Höhe, da die Rentenerhöhung erst zum 1. Juli in Kraft tritt. Am 1. Juli folgt die Zahlung des Grundsicherungsanteils. Der aber war bereits um jenen Betrag gekürzt worden, um den die „nachschüssige“ Rentenzahlung am 31. Juli höher ausfallen wird.

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Η αναφορά ξεκίνησε: 22/07/2016
Η αναφορά τελειώνει: 01/09/2016
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία:

Νέα

  • Pet 3-18-11-2170-034355 Sozialhilfe

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die erstmals für den Monat Juli gezahlte erhöhte
    Rente nicht auf den Grundsicherungsanspruch für den Monat Juli, sondern erst auf
    den Grundsicherungsanspruch im Monat August angerechnet wird.

    Der Petent legt insbesondere dar, dass die Rentenerhöhung zu 1. Juli eines Jahres zu
    einmaligen Einkommenseinbußen für viele Rentner führen würde. Dies läge an den
    unterschiedlichen Auszahlungsterminen der Rentenversicherung und der Sozialämter.
    Wie alle Rentenempfänger erhielten Rentner,... παρακάτω

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