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Petiția este respinsă.
Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .
Petiția se adresează: Deutschen Bundestag
Der Bundestag möge beschließen:Niemand darf schlechter gestellt sein als Bürger, die Grundsicherung erhalten. Die Gesetze / Vorschriften sind entsprechend zu ändern.Niemand darf wegen Mehrfacherkrankungen benachteiligt werden. Die Liste der Erkrankungen, bei denen vom Sozialamt Mehrbedarf zugestanden wird, ist zu erweitern und den tatsächlichen Mehrbedarfen anzupassen.
motive
Bürger, die minimal über dem Sozialhilfesatz liegen (auch wenn es nur 1 Euro ist), sind oft sehr viel schlechter gestellt als Bürger mit Grundsicherung. Denn sie erhalten keine Ermäßigungen bei der BVGin Schwimmbädernbeim Rundfunk/Fernsehenin den Volkshochschulenin Bibliothekenin MuseenTheatern, Musikveranstaltungen, KinoFreizeitveranstaltungenZoologischer Garten, Tierparku. v. a. m.Wenn keine Ermäßigungen gewährt werden, überschreiten die Ausgaben oft ein unerträgliches Maß. Allein schon, wer sich daher keine Fahrkarte leisten kann, ist vom sozialen Leben ausgeschlossen; ein menschenwürdiges Leben ist nicht mehr gewährleistet.Bei der Berechnung und Gewährung von Grundsicherung sind diese Umstände mit zu berücksichtigen.Bürgern mit Mehrfacherkrankungen entstehen nicht nur 1 bzw. 2 % (vom Brutto-Einkommen) Kostenbeteiligung für die Krankenkassen, die bei der Grundsicherung nicht berücksichtigt werden. Sondern darüber hinaus entstehen ihnen oft zusätzliche, von den Krankenkassen nicht übernommene Arzneikosten und je nach Erkrankungen oder Leiden weitere Kosten, zum Beispiel für spezielle kostenaufwendige Diäten, die das Sozialamt bislang nicht berücksichtigt.Bei der Berechnung und Gewährung von Mehrbedarfen sind diese Umstände mit zu berücksichtigen.
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Fișă detașabilă cu cod QR
Descarca (PDF)Informații privind petiția
Petiția a început:
11.09.2013
Petiția se încheie:
23.10.2013
Regiune:
Germania
categorie:
știri
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Pet 3-17-11-217-056198Sozialrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Die Petentin setzt sich dafür ein, dass niemand schlechter gestellt sein darf als
Bürger, die Grundsicherung erhalten.
Die Petentin weist darauf hin, dass Bürger, deren Einkommen knapp über dem
Sozialhilfesatz läge, oft sehr viel schlechter gestellt seien als Bürger, die
Grundsicherung beziehen. Sie erhielten keine Ermäßigungen in öffentlichen
Einrichtungen oder Freizeiteinrichtungen. Bei Bürgern mit Mehrfacherkrankungen
entstünde eine Kostenbeteiligung von ein bis zwei Prozent (vom Bruttoeinkommen)
für die Krankenkassen,... mai departe
Dezbatere
Niciun argument CONTRA încă.