36 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Empfänger von Leistungen nach SGB XII nicht mehr nur unter 3 Stunden täglich arbeiten dürfen, sondern dass die maximale Arbeitszeit flexibler gestaltet und monatlich (58 bis 60 Stunden pro Monat) berechnet wird.
Αιτιολόγηση
Um den Steuerzahler zu entlasten, sind auch Minijobs und kleine Arbeitsstellen bei den SGB XII Empfängern hilfreich. SGB XII Empfänger sollten an diesem Punkt besonders gefördert und unterstützt werden, um sich leichter in diverse Arbeitsverhältnisse und den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren zu können. Durch diese Gesetzesänderung hätten sie mehr Chancengleichheit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das heißt, durch diese größere zeitliche Flexibilität (=eine monatliche Berechnung ihrer Arbeitsstunden), würden sie deutlich leichter in z.B. Minijobs und diverse andere kleine Arbeitsstellen integrierbar und vermittelbar sein. Sie hätten dadurch ebenfalls eine bessere soziale Teilhabe an der Gesellschaft.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
07/07/2016
Η αναφορά τελειώνει:
04/08/2016
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 11.09.2017Pet 3-18-11-217-030959Sozialrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Empfänger von Leistungen
nach SGB XII nicht mehr nur unter 3 Stunden täglich arbeiten dürfen, sondern dass
die maximale Arbeitszeit flexibler gestaltet und monatlich (58 bis 60 Stunden pro
Monat) berechnet wird.
Mit ihrer Eingabe verfolgt die Petentin insbesondere das Ziel, dass bei der Feststellung
der Erwerbsfähigkeit als Abgrenzungskriterium zwischen den existenzsichernden
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für
Arbeitsuchende - SGB II)... παρακάτω
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.