Rajon : Gjermania

Sozialrecht - Flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
36 Mbështetëse 36 në Gjermania

Peticioni nuk u përmbush

36 Mbështetëse 36 në Gjermania

Peticioni nuk u përmbush

  1. Filluar 2016
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Empfänger von Leistungen nach SGB XII nicht mehr nur unter 3 Stunden täglich arbeiten dürfen, sondern dass die maximale Arbeitszeit flexibler gestaltet und monatlich (58 bis 60 Stunden pro Monat) berechnet wird.

arsye

Um den Steuerzahler zu entlasten, sind auch Minijobs und kleine Arbeitsstellen bei den SGB XII Empfängern hilfreich. SGB XII Empfänger sollten an diesem Punkt besonders gefördert und unterstützt werden, um sich leichter in diverse Arbeitsverhältnisse und den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren zu können. Durch diese Gesetzesänderung hätten sie mehr Chancengleichheit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das heißt, durch diese größere zeitliche Flexibilität (=eine monatliche Berechnung ihrer Arbeitsstunden), würden sie deutlich leichter in z.B. Minijobs und diverse andere kleine Arbeitsstellen integrierbar und vermittelbar sein. Sie hätten dadurch ebenfalls eine bessere soziale Teilhabe an der Gesellschaft.

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lajm

  • Pet 3-18-11-217-030959Sozialrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Empfänger von Leistungen
    nach SGB XII nicht mehr nur unter 3 Stunden täglich arbeiten dürfen, sondern dass
    die maximale Arbeitszeit flexibler gestaltet und monatlich (58 bis 60 Stunden pro
    Monat) berechnet wird.
    Mit ihrer Eingabe verfolgt die Petentin insbesondere das Ziel, dass bei der Feststellung
    der Erwerbsfähigkeit als Abgrenzungskriterium zwischen den existenzsichernden
    Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für
    Arbeitsuchende - SGB II)... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

Asnjë argument CONTRA akoma.

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