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Valintaikkuna

Sozialrecht - Gleichstellung von Tilgungsraten für selbst genutztes Wohneigentum

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Vuoropuhelu vastaanottajan kanssa
  5. Päätös

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge unverzüglich die Voraussetzungen schaffen, dass Tilgungsraten für selbst genutztes Wohneigentum jedenfalls dann Mietzahlungen nach dem Sozialleistungsrecht gleichgestellt werden, wenn diese niedriger sind als die im konkreten Einzelfall angemessene Bruttowarmmiete.

Perustelut

Durch Berichterstattung über diverse Urteile von Landessozialgerichten ist mir bekannt geworden, dass die fragwürdige Doktrin, wonach Tilgungsraten im Bereich der Sozialleistungen nicht zu übernehmen seien, da letztere nicht der Vermögensbildung dienen sollen, weiterhin Menschen mit selbst genutzter Immobilie benachteiligt.Offensichtlich waren die Urheber dieser Doktrin so einseitig, dass sie zwar korrekt erkannt haben, dass es nicht Sinn öffentlicher Sozialleistungen sein kann, Vermögen zu mehren, haben jedoch übersehen (oder wollten nicht sehen), dass Mietzahlungen ebenso Vermögen Dritter (erheblich) mehren. Und während Vermehrung von Vermögen des Leistungsempfängers der Allgemeinheit insoweit zugute kommen könnte, dass später aufgrund dieses Vermögens weniger Leistungen anfallen dürften (Stichwort Altersvorsorge und politisch gewollte Altersarmut) und eine gerechtere Verteilung des Wohlstands erfolgt, nützt die Mehrung von Vermögen Dritter (Vermieter) auf Kosten der Allgemeinheit niemandem, außer diesem selbst.Daher sind zumindest in den Fällen, in denen Tilgungsraten niedriger ausfallen als die Vergleichsmiete, erstere ebenso zu übernehmen.

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Uutiset

  • Pet 3-18-11-217-040037 Sozialrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
    Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass Tilgungsraten für selbst genutztes Wohneigentum
    jedenfalls dann Mietzahlungen nach dem Sozialleistungsrecht gleichgestellt werden,
    wenn sie niedriger sind als die im konkreten Einzelfall angemessene Bruttowarmmiete.

    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Sozialleistungsempfänger
    mit selbst genutzter Immobilie dadurch benachteiligt würden, dass die Tilgungsraten
    nicht von den Sozialleistungsträgern... enemmän

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