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Rinkimas baigtas
Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija adresuojama: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge unverzüglich die Voraussetzungen schaffen, dass Tilgungsraten für selbst genutztes Wohneigentum jedenfalls dann Mietzahlungen nach dem Sozialleistungsrecht gleichgestellt werden, wenn diese niedriger sind als die im konkreten Einzelfall angemessene Bruttowarmmiete.
Priežastis
Durch Berichterstattung über diverse Urteile von Landessozialgerichten ist mir bekannt geworden, dass die fragwürdige Doktrin, wonach Tilgungsraten im Bereich der Sozialleistungen nicht zu übernehmen seien, da letztere nicht der Vermögensbildung dienen sollen, weiterhin Menschen mit selbst genutzter Immobilie benachteiligt.Offensichtlich waren die Urheber dieser Doktrin so einseitig, dass sie zwar korrekt erkannt haben, dass es nicht Sinn öffentlicher Sozialleistungen sein kann, Vermögen zu mehren, haben jedoch übersehen (oder wollten nicht sehen), dass Mietzahlungen ebenso Vermögen Dritter (erheblich) mehren. Und während Vermehrung von Vermögen des Leistungsempfängers der Allgemeinheit insoweit zugute kommen könnte, dass später aufgrund dieses Vermögens weniger Leistungen anfallen dürften (Stichwort Altersvorsorge und politisch gewollte Altersarmut) und eine gerechtere Verteilung des Wohlstands erfolgt, nützt die Mehrung von Vermögen Dritter (Vermieter) auf Kosten der Allgemeinheit niemandem, außer diesem selbst.Daher sind zumindest in den Fällen, in denen Tilgungsraten niedriger ausfallen als die Vergleichsmiete, erstere ebenso zu übernehmen.
Nuoroda į peticiją
Nuplėšiamas lapelis su QR kodu
parsisiųsti (PDF)Informacija apie peticiją
Peticija prasidėjo:
2017-02-13
Peticija baigiasi:
2017-04-27
Regione:
Vokietija
tema:
žinios
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Pet 3-18-11-217-040037 Sozialrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Tilgungsraten für selbst genutztes Wohneigentum
jedenfalls dann Mietzahlungen nach dem Sozialleistungsrecht gleichgestellt werden,
wenn sie niedriger sind als die im konkreten Einzelfall angemessene Bruttowarmmiete.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Sozialleistungsempfänger
mit selbst genutzter Immobilie dadurch benachteiligt würden, dass die Tilgungsraten
nicht von den Sozialleistungsträgern... toliau
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Kol kas jokio argumento PRIEŠ.