24 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Beiträge in der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) und im Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfsermittlungsgesetz – RBEG) zu harmonisieren, etwa die Beträge im SvEV entsprechend abzusenken.
Raison
Der Regelbedarf nach dem RBEG in der Fassung vom 22.12.2016 beträgt 394,84 Euro, hiervon sind 137,66 Euro für Nahrungsmittel und Getränke vorgesehen. Der Betrag wird mittels der Daten der EVS ermittelt und gilt bei sparsamen Wirtschaften als ausreichend eine gesunde Vollkost zu finanzieren. Zum 01.01.2017 beträgt der Gesamtregelbedarf 409 Euro. Da der Anteil der Position für Nahrungsmittel und Getränke am Gesamtregelbedarf somit ungefähr 34,86% beträgt, stehen nunmehr etwa 142,60 Euro für die notwendige Ernährung zur Verfügung. Da dieser Betrag als ausreichend gilt, kann durch Einsparen der Ausgaben für Ernährung nicht wesentlich mehr als dieser Betrag gespart werden.Nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) wird einem Arbeitnehmer, der freie Verpflegung erhält diese jedoch in der Fassung der Verordnung vom 21.11.2016 wie folgt als Einkommen angerechnet- für das Frühstück 51 Euro ,- für das Mittagessen 95 Euro und- für das Abendessen 95 Euro.Insgesamt ergibt sich somit eine Anrechnung von 241 Euro, was deutlich über der zu erzielenden Ersparnis liegen dürfte. Die Petition zielt darauf ab, diese Benachteiligung von Arbeitnehmern, die einen Teil ihres Arbeitslohns als Sachleistung erhalten, abzubauen.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
17/03/2017
Fin de la pétition:
23/08/2017
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 3-18-11-217-040640 Sozialrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Beiträge in der Verordnung über die
sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als
Arbeitsentgelt und im Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch zu harmonisieren.
Der Petent führt insbesondere aus, dass in § 2 der Verordnung über die
sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als
Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) für vom Arbeitgeber
zur... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.