117 signatures
La pétition est partiellement acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 82 (3) SGB XII so geändert wird, dass der Lohn in einer Werkstatt für behinderte Menschen komplett anrechnungsfrei bleibt.
Raison
Damit schafft man einen Anreiz dort zu arbeiten und gleichzeitig wird auch die Arbeit der behinderten Menschen dort gewürdigt. Zumal der Verdienst relativ gering ist.Zusätzlich würden die Mitarbeiter in den Sozialämtern erheblich entlastet und müssten nicht monatlich Änderungsbescheide erlassen. Teilweise kostet das Porto mehr, als der Bürger bekommt.Die behinderten Menschen wissen teilweise gar nicht, welcher Bescheid jetzt der aktuellste ist.Das wäre dann ein Beitrag zur Schonung der Umwelt.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
16/02/2015
Fin de la pétition:
30/03/2015
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 3-18-11-2171-018005 Hilfe für Menschen mit Behinderung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent setzt sich dafür ein, dass § 82 Abs. 3 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII) dahingehend geändert wird, dass der Lohn in einer
Werkstatt für behinderte Menschen komplett anrechnungsfrei bleibt.
Der Petent sieht in dieser Änderung die Möglichkeit, einen Anreiz für die Arbeit in einer
Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu schaffen. Zugleich könne die Arbeit der
Menschen mit Behinderung gewürdigt werden, zumal der Verdienst dort relativ gering
sei. Außerdem würden so... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.