Sozialrecht - Keine Anrechnung von Einkommen in Werkstätten für behinderte Menschen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
117 Unterstützende 117 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

117 Unterstützende 117 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 82 (3) SGB XII so geändert wird, dass der Lohn in einer Werkstatt für behinderte Menschen komplett anrechnungsfrei bleibt.

Begründung

Damit schafft man einen Anreiz dort zu arbeiten und gleichzeitig wird auch die Arbeit der behinderten Menschen dort gewürdigt. Zumal der Verdienst relativ gering ist.Zusätzlich würden die Mitarbeiter in den Sozialämtern erheblich entlastet und müssten nicht monatlich Änderungsbescheide erlassen. Teilweise kostet das Porto mehr, als der Bürger bekommt.Die behinderten Menschen wissen teilweise gar nicht, welcher Bescheid jetzt der aktuellste ist.Das wäre dann ein Beitrag zur Schonung der Umwelt.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-2171-018005 Hilfe für Menschen mit Behinderung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Petent setzt sich dafür ein, dass § 82 Abs. 3 des Zwölften Buches
    Sozialgesetzbuch (SGB XII) dahingehend geändert wird, dass der Lohn in einer
    Werkstatt für behinderte Menschen komplett anrechnungsfrei bleibt.

    Der Petent sieht in dieser Änderung die Möglichkeit, einen Anreiz für die Arbeit in einer
    Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu schaffen. Zugleich könne die Arbeit der
    Menschen mit Behinderung gewürdigt werden, zumal der Verdienst dort relativ gering
    sei. Außerdem würden so... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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