Περιοχή: Γερμανία

Sozialrecht - Keine Anrechnung von Rücklagen für den Todesfall

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
302 Υποστηρικτικό 302 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

302 Υποστηρικτικό 302 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine einheitliche Summe festgelegt wird, welche ein Mensch unantastbar für seine Beerdigung zurücklegen darf, ohne das Sozialämter das Geld bis zum letzten Pfennig z.B. für die Pflege anrechnen dürfen. Angemessen wäre eine Summe von ca. 5000 bis 8000 Euro (je nach Kosten der Bestattung eines Bundeslandes)

Αιτιολόγηση

Bisher gibt es keine gesetzliche Regelung, an welche Sozialämter sich zu halten haben- bezüglich der ersparten Rücklagen für die eigenen Beerdigungskosten. In jedem einzelnen Fall müssen Menschen die bereits mehrfach gefällten Gerichtsentscheidungen erneut einklagen. Das geschieht allein aus dem Grund, dass Betroffene sich gegen eine Ablehnung- und Ablehnung eines Widerspruchs (hoffentlich) nicht weiter wehren werden. Somit bleiben die Kosten für eine Beerdigung an den Kindern und nahestehenden Verwandten ggf. hängen. Jeder Mensch hat das Recht für sein Alter vorzusorgen- auch wenn dieser unerwartet einmal zum Pflegefall wird. Dafür hat er ein Leben lang in die Pflegeversicherung eingezahlt. Eine unantastbare Summe von ca. 5000 bis 8000 Euro wäre daher angemessen als Rücklage für die eigene Beerdigung.

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Νέα

  • Pet 3-17-11-217-043772

    Sozialrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Die Petentin setzt sich dafür ein, dass eine einheitliche Summe festgelegt wird,
    welche ein Mensch unantastbar für seine Beerdigung zurücklegen darf, ohne dass
    Sozialämter das Geld bis zum letzten Cent z. B. für die Pflege anrechnen dürfen.
    Angemessen wäre eine Summe von circa 5000 bis 8000 Euro (je nach Kosten der
    Bestattung eines Bundeslandes).
    Die Petentin möchte verhindern, dass die Kosten für die Beerdigung an Kindern und
    nahestehenden... παρακάτω

Συζήτηση

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