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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine Änderung des SGB Viertes Buch § 24 Satz 1 Säumniszuschläge.
Perustelut
12 % Zins (bspw.12*1% bei Zahlung 12 Monate nach Fälligkeit) für Säumnis halte ich aufgrund des niedrigen Referenzzinssatzes nicht mehr für angemessen.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 11.9.2017Pet 3-18-11-820-034061
Sozialversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Höhe des Säumniszuschlages für nach Ablauf der Fälligkeit
entrichtete Sozialversicherungsbeiträge beanstandet.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass wenn man den Säumniszuschlag
von 1 v. H. pro Monat für nicht entrichtete Beiträge mit 12 Monaten vervielfältige, sich
ein jährlicher Zinssatz von 12 v. H. ergebe. Ein Zins in Höhe von 12 v. H werde
aufgrund des niedrigen Referenzzinssatzes nicht mehr für... enemmän
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