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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine deutliche Vereinfachung zur Gewährung der Zulagen in der "Riesterrente" erreicht wird.
Razones.
Die derzeitige Regelung mit der Rückforderung der Zulagen aufgrund einer Vielzahl von Gründen (z.B. Wechsel von unmittelbar auf mittelbar u. umgekehrt u. auch noch unter Berücksichtigung des Partners; Nichtbeantragung von Kindererziehungszeiten, uvm.) und der teilweisen über 2 Jahren dauernden Bearbeitung eines Festsetzungsantrages kann nicht im Sinne einer gewollten Vorsorge für den Bürger sein! Aus meinen Erfahrungen kann die Zentrale Zulagenstelle die Flut an Festsetzungsanträgen aufgrund der Komplexität der Riester-Richtlinien unmöglich bearbeiten. Es wird der Nutzen der Riesterrente, wenn ich keine Zulagen erhalte oder mir wieder genommen werden, elementar in Frage gestellt und über kurz oder lang eine notwendige Vorsorge unterbleiben. Gerne hätte ich auch überprüft, ob eine gesamte Abteilung zur Überprüfung der Zulagen und der daraus resultierenden Kosten nicht gewinnbringender eingesetzt werden könnte.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
27/06/2012
La petición termina:
09/08/2012
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 2-17-08-762-039317Sparförderung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine deutliche Vereinfachung des Verfahrens zur Gewährung
von Zulagen im Bereich der sogenannten "Riester-Rente" gefordert.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, die derzeitigen
Regelungen im Zusammenhang mit Rückforderungen von staatlichen Zulagen zur
Riester-Rente durch die zuständige zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
(zentrale Stelle) und die zum Teil über zwei Jahre andauernde Bearbeitung eines
Festsetzungsantrages seien seiner Auffassung nach nicht im Sinne... Más.