Petition richtet sich an:
Europäische Kommission, Europäisches Parlament
Aktuell wird im Rahmen der Verhandlungen zum „Bankenpaket 2021“ unter der Überschrift „Fit & Proper“ ein Kommissionsvorschlag diskutiert, der die grundsätzliche Struktur der kom-munalen Trägerschaft von Sparkassen in Frage stellt. Es geht um Änderungen des Verfah-rens zur Eignungsbewertung von Vorstands- und Aufsichtsorganmitgliedern.
Artikel 91 Abs. 1 CRD enthält bereits harmonisierte Anforderungen an die Eignung von Vor-stands- und Aufsichtsorganmitgliedern. Das Bankenpaket schlägt zur Prüfung dieser Anforde-rungen nun detaillierte Verfahrensregelungen vor. So soll zusätzlich zur ohnehin stattfinden-den behördlichen Überprüfung auch eine vorgelagerte Eignungsbeurteilung neuer Mitglieder durch das Institut erfolgen.
Dieser Vorschlag ist nicht mit den besonderen Strukturmerkmalen der Sparkassen, insbeson-dere dem öffentlichen Auftrag und der kommunalen Trägerschaft, und dem daraus folgenden Erfordernis einer demokratisch legitimierten Besetzung des Verwaltungsrates zu vereinbaren.
Den Grundsätzen der Verfassung, nämlich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG und dem Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG folgend, sehen die Sparkassengesetze der Länder zutreffend vor, dass allein die demokratisch gewählten kom-munalen Volksvertretungen der Träger (Stadtrat, Gemeinderat, Kreistag) zur Auswahl der Verwaltungsratsmitglieder ihrer kommunalen Sparkassen berufen sind.
Dieses demokratische Auswahlverfahren ist als Teil der nationalen Identität von der Union zu achten (Artikel 4 Abs. 2 EUV). Wenn Sparkassen künftig die Auswahlentscheidung des Trä-gers durch eigene Bewertungen in Frage stellen sollen, ist dies ein ungerechtfertigter und da-mit unionsrechtswidriger Eingriff in den demokratischen Auswahlprozess.
Eine interne Eignungsbewertung durch die Sparkassen ist auch nicht erforderlich. Die Spar-kassengesetze der Länder sehen bereits Eignungsanforderungen wie wirtschaftliche Erfah-rung und Sachkunde vor, die von den Trägern bei der Auswahl der Mitglieder zu beachten sind. Die Sparkassen stellen die Eignung neuer Verwaltungsratsmitglieder zudem durch Qua-lifikations- und Schulungsmaßnahmen sicher. Eine Eignungsprüfung erfolgt ferner durch die Aufsichtsbehörden und kann ggf. auch zu einer nachträglichen Abberufung führen.
Die vorgeschlagenen Verfahrensregelungen in Art. 91a ff. CRD VI-E sollten deshalb dringend gestrichen werden, damit den Mitgliedstaaten ausreichend Flexibilität zur Berücksichtigung nationaler Besonderheiten bleibt, wie hier der kommunalen Trägerschaft der Sparkassen. Mindestens muss eine Ausnahmeregelung für demokratisch legitimierte Verwaltungsratsmit-glieder kommunaler Sparkassen eingefügt werden.
Im ECON-Ausschuss wurden zwar positive Änderungsanträge eingebracht, aber es gibt auch Gegenstimmen, darunter v.a. der Berichterstatter MdEP Jonás Fernández (S&D).
Ob eine Lösung in unserem Sinne im Europäischen Parlament mehrheitsfähig ist, entscheidet sich in den kommenden Wochen. Die Unterstützer*Innen der Petition appelieren eindringlich an die EU-Kommission und die Mitglieder des EP, die Vorlage so anzupassen, dass das bestehende, mit der kommunalen Trägerschaft verbundene demokratische Auswahlverfahren für Mitglieder von Verwaltungsräten in kommunalen Sparkassen in keiner Weise beeinträchtigt wird.
Mit der Petion unterstützen die zeichnenden Personen individuell die gleichlautenden institutionellen Forderungen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes wie zuletzt auch in einem gemeinsamen Schreiben an die Vizepräsidentin des Europäischen Parlamentes, Katarina Barley, am 21.10.2022 gefordert.
Begründung