Sport - Sportart Ringen weiterhin als olympische Disziplin

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

369 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

369 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sich die Bundesregierung beim Nationalen und beim Internationalen Olympischen Kommitee mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für den Erhalt der Sportart Ringen als olympische Disziplin einsetzt.

Begründung

Ringen ist eine der wenigen Sportarten die schon in der Antike bekannt waren und bei den Olmpischen Spielen immer noch ausgeübt werden. Im Sinne des olympischen Gedankens, der anlässlich der olympischen Spiele immer wieder beschworen wird, ist es ein Frevel an diesem olympischen Gedanken, wenn alle Sportarten einzig und allein nach ihrem kommerziellen Potential beurteilt werden.Es soll nicht darum gehen einzelne Sportarten gegeneinander auszuspielen, aber es sollte auch nicht sein, dass traditionsreichen Sportarten aussterben, weil sie sich nicht der TV Tauglichkeit unterwerfen.Hier besteht der Verdacht, dass man eine Sportart los werden möchte die vorallem in osteuropäischen oder vorderasiatischen Ländern erfolgreich betrieben wird.Ringen ist eine Sportart die man eben auch ohne großen (und teuren) Materialeinsatz betreiben kann. Dadurch halten sich natürlich auch die Gewinne der Sportartikelindustrie in dieser Sportart sicher in Grenzen. Aber darf das ausschlaggebend für die Beurteilung sein ob eine Sportart olympisch sein darf oder nicht?Selbstverständlich kann der deutsche Bundestag nicht bestimmen welche Sportart aus dem olympischen Programm gestrichen, oder aufgenommen, werden soll, aber da die Bundesregierung einen erheblichen Anteil an der Sportfinanzierung in Deutschland hat, wäre es wichtig, dass sich der Bundestag zu dieser Frage äußert.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.02.2013
Sammlung endet: 28.03.2013
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-06-228-048498Sport
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Sportart Ringen als olympische
    Disziplin erhalten bleibt.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 369 Mitzeichnungen und
    24 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
    vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, Ringen sei eine der
    wenigen Sportarten, die schon in der Antike bekannt gewesen seien und bei den
    Olympischen Spielen noch immer ausgeübt würden. Mit dem olympischen Gedanken
    sei es nicht zu vereinbaren, wenn Sportarten einzig und allein nach ihrem
    kommerziellen Potential beurteilt werden würden. Es dürfe nicht sein, dass
    traditionsreiche Sportarten aussterben würden, weil sich diese nicht gut vermarkten
    ließen. Ringen sei eine Sportart, die sich ohne großen und teuren Materialeinsatz
    ausüben lasse, so dass die Sportartikelindustrie keine großen Gewinne erziele. Dies
    dürfe allerdings nicht für die Entscheidung maßgebend sein, ob eine Sportart
    olympisch sein dürfe oder nicht. Vor diesem Hintergrund solle sich die
    Bundesregierung beim Nationalen sowie beim Internationalen Olympischen Komitee
    mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für den Erhalt der Sportart Ringen als
    olympische Disziplin einsetzen.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat er zu der Eingabe gemäß § 109 Abs. 1 Satz
    2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des
    Sportausschusses des 17. Deutschen Bundestages eingeholt, dem zwei Anträge
    verschiedener Fraktionen mit gleichem Wortlaut „Ringen vor dem Ausschluss aus
    dem olympischen Programm bewahren“ (Drucksachen 17/13091 und 17/13092) zur
    Beratung vorlagen.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der
    seitens der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss begrüßt das Engagement der Petenten hinsichtlich des
    Erhalts der Sportart Ringen als olympische Disziplin.
    Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass Ringen bereits bei den Olympischen
    Spielen der Antike eine zentrale Kerndisziplin gewesen ist und daher zum kulturellen
    Erbe der Olympischen Spiele der Gegenwart gehört, welches es zu schützen gilt. Die
    olympische Traditionssportart ist zudem nicht nur aus der Sicht des Spitzensports
    von großer Bedeutung, vielmehr nimmt das Ringen auch als Breitensport eine
    wichtige Stellung ein und trägt aufgrund seiner hohen Affinität bei verschiedenen
    Zuwanderungsgruppen maßgeblich zur Integration bei.
    Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass der Sportausschuss des 17. Deutschen
    Bundestages in seiner Sitzung am 24. April 2013 den Antrag auf Drs. 17/13091
    einstimmig beschlossen und damit das Anliegen der Petition fraktionsübergreifend
    unterstützt hat; der wortgleiche Antrag 17/13092 wurde daher für erledigt erklärt
    (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses auf Drs. 17/13372).
    Alle erwähnten Drucksachen können über das Internet unter www.bundestag.de
    eingesehen werden.
    In diesem Zusammenhang stellt der Ausschuss jedoch fest, dass die Entscheidung
    hinsichtlich der Herausnahme der Sportart Ringen aus dem Programm der
    Olympischen Sommerspiele 2020 der Autonomie des Sports und damit allein der
    Verantwortung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) unterliegt.
    Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass die 125. IOC-Vollversammlung in
    Buenos Aires am 8. September 2013 für die Beibehaltung der Sportart Ringen im
    Programm der Olympischen Spiele 2020 und 2024 gestimmt hat. Mit umfassenden
    Regeländerungen hatte der Internationale Ringer-Bund (FILA) in den Monaten zuvor

    unter einem neuen Verbandspräsidenten den Reformprozess der Sportart
    vorangetrieben.
    Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich, dass die Traditionssportart Ringen
    ihren Olympia-Status behält.
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)

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