Alueella: Saksa

Staatsangehörigkeit - Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Ausländer

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
93 Tukeva 93 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit nach 15 Jahren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthaltes in Deutschland unter Vorbehalt der alleinigen Sicherstellung des Lebensunterhaltes in den letzten 11 Jahren beantragen können. Eine Verurteilung wegen einer schweren Straftat ist ein dauerhaftes Ausschlusskriterium.

Perustelut

Derzeit können Ausländer bereits nach 8 Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen ohne de facto durchgehend oder überwiegend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Selbstständigkeit im Hauptgewerbe ausgeübt zu haben. Eine Verurteilung wegen einer schweren Straftat wirkt lediglich unterbrechend, jedoch nach Löschung aus dem Bundeszentralregister nicht dauerhaft.Damit Deutschland von einer produktiven Einwanderung profitiert, ist eine Selektion nach Qualität des Bildungsgrades und der Dauer der Erwerbsbiografie unerlässlich. Dies gilt – vornehmlich zum Schutz des deutschen Sozialstaates – bei der Einbürgerung von Ausländern. Bei der aktuellen Rechtslage sind der Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme keine Grenzen gesetzt. Zudem stellen immer mehr kriminelle und teilweise verfassungsfeindliche Deutsche mit Migrationshintergrund, die nicht ausgewiesen bzw. abgeschoben werden dürfen, eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit dar.

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Uutiset

  • Pet 1-18-06-102-035175

    Staatsangehörigkeit


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Ausländer erst nach 15 Jahren gewöhnlichen und
    rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland ihre Einbürgerung beantragen können, unter
    der Voraussetzung, dass sie in den letzten elf Jahren ihren Lebensunterhalt allein
    gesichert haben. Eine Verurteilung wegen einer schweren Straftat soll ein dauerhaftes
    Ausschlusskriterium darstellen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Ausländer
    derzeit... enemmän

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