Stärkung der Informationsfreiheit/Urheberrechtsfreiheit amtlicher Dokumente

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
131 Unterstützende 131 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

131 Unterstützende 131 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Informationsfreiheit gestärkt werden soll und amtliche Dokumente dabei frei von Urheberrechten werden, wie z. B. Gutachten

Begründung

Das Urheberrecht sollte nicht dafür eingesetzt werden, staatliche Informationen zurückzuhalten. Deswegen soll im „Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 5 Amtliche Werke“, die Formulierung „andere amtliche Werke“, mit aufgenommen werden, dass diese kein Urheberrechtsschutz genießen. Dazu sollen „andere amtliche Werke“, mit einer Vermutungsregelung versehen werden, damit diese im Zweifel urheberrechtsfrei sind. Amtliche Dokumente, die vom Staat finanziert sind, sollten bedenkenlos urheberrechtsfrei sein und man sollte sie bedenkenlos verwenden, vervielfältigen und verbreiten dürfen. Dies würde Journalisten und Blogger usw. helfen, ohne Angst diese staatlichen Dokumente hochzuladen oder verbreiten zu dürfen. Es geht hier um „andere amtliche Werke“, die nicht in § 5 Absatz 1 des „Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)“ genannt werden, dies wären z. B. Gutachten.“

Link zur Petition

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