Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber Internet-Providern

Die Petition wurde wegen Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen gesperrt.
Petitionen, die gegen die Nutzungsbedingungen von openPetition verstoßen, werden beendet und sind nicht mehr öffentlich findbar.

Grund der Sperrung

Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Warum bittet openPetition um Quellen?

Bitte geben Sie Quellen für die folgenden Aussagen an: "Sollten Verbraucher nicht die vertraglich vereinbarte Mindestleistung erhalten, haben diese weder Anrecht auf Schadensersatz, noch kann auf Vertragserfüllung geklagt werden. Ein Provider kann also absichtlich sein Netz überbuchen, ohne mit einem finanziellen Schaden rechnen oder die Leistung erfüllen zu müssen." "Die einzige Möglichkeit für den Verbraucher ist es, durch ein ausführliches Messprotokoll eine Sonderkündigung des Vertrages zu erwirken. (Sollte sich bei diesem Messprotokoll nicht an die genauen Vorgaben gehalten werden, kann die Sonderkündigung natürlich abgelehnt werden.)" "Leider werden in vielen Regionen Deutschlands jedoch nicht einmal die vertraglich vereinbarten Leistungen von den Providern erfüllt. Eine häufige Ursache ist hier die wohl wissentliche Überbuchung der Netze. Dies bedeutet, dass das Netz des Providers in diesem Fall nicht für die Anzahl der abgeschlossenen Verträge ausgelegt ist."

Die Initiatorin bzw. der Initiator der Petition wurde von der openPetition-Redaktion auf den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht und hatte fünf Tage Zeit, die Petition zu überarbeiten. Dies ist nicht erfolgt. Die Petition wurde deswegen gesperrt.

Text der Petition

Was wir fordern:

Wir fordern hiermit, dass die Internet-Provider die vertraglichen Mindestleistungen auch erfüllen müssen und bei Nichterfüllung die Verbraucher für den Monat ihrer vertraglichen Pflichten entbunden werden (nicht zahlen müssen).

Außerdem muss bei nicht Erreichung der vertraglichen Leistungen schnellstmöglich nachgebessert werden. Ansonsten müssen Vertragsstrafen gezahlt, sowie gegebenenfalls Schadensersatz geleistet werden.

Kommen wir nun zu dem eigentlichen Problem:

Sollten Verbraucher nicht die vertraglich vereinbarte Mindestleistung erhalten, haben diese weder Anrecht auf Schadensersatz, noch kann auf Vertragserfüllung geklagt werden. Ein Provider kann also absichtlich sein Netz überbuchen, ohne mit einem finanziellen Schaden rechnen oder die Leistung erfüllen zu müssen.

Die einzige Möglichkeit für den Verbraucher ist es, durch ein ausführliches Messprotokoll eine Sonderkündigung des Vertrages zu erwirken.

(Sollte sich bei diesem Messprotokoll nicht an die genauen Vorgaben gehalten werden, kann die Sonderkündigung natürlich abgelehnt werden.)

Das bedeutet dann also, dass der Provider die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt. Wohingegen der Verbraucher selbst die Gebühr für den Monat noch in vollem Umfang bezahlen muss, da diese sonst inklusive Anwaltskosten vom Provider eingeklagt werden kann.

(Ja, so rum funktioniert die Pflicht zur Vertragserfüllung natürlich!)

Im Folgemonat steht der Verbraucher durch die Sonderkündigung dann komplett ohne Internet da und muss zu einem anderen Provider wechseln.

Der Verbraucher hat zusätzlichen Aufwand und Mehrkosten, denn:

Bei einem Providerwechsel fallen aufgrund unterschiedlicher Technologien häufig noch zusätzliche Kosten durch eventuell neu zu verlegende Kabel und bauliche Maßnahmen an. Diese müssen natürlich ebenso vom Verbraucher getragen werden.

(Obwohl der Verbraucher quasi zum Providerwechsel gezwungen wird.)

Hintergrund:

Deutschland liegt im internationalen Vergleich der durchschnittlichen Internet-Geschwindigkeit lediglich auf einem miserablen 25 Platz.

https://www.it-daily.net/analysen/16102-internet-geschwindigkeit-weltweit-deutschland-auf-platz-25

Dies ist für einen Industriestandort wie Deutschland im Allgemeinen, und insbesondere zur Corona-Zeit, ein großes Problem. Schließlich handelt es sich bei einer guten Internetanbindung um einen essentiellen Faktor für eine stabile Wirtschaftsleistung und ist Grundvoraussetzung um überhaupt "Home-Office" ausüben zu können.

Leider werden in vielen Regionen Deutschlands jedoch nicht einmal die vertraglich vereinbarten Leistungen von den Providern erfüllt. Eine häufige Ursache ist hier die wohl wissentliche Überbuchung der Netze. Dies bedeutet, dass das Netz des Providers in diesem Fall nicht für die Anzahl der abgeschlossenen Verträge ausgelegt ist.

(Meldungen zu Fällen, wo sogar ganze Städte und Ortschaften betroffen sind, häufen sich in den letzten Monaten. In diesen Fällen weigert sich der Provider seit Monaten das Problem zu beheben.)


Eine funktionsfähige Internetleitung ist in der heutigen Zeit grundsätzlich ein wichtiger Faktor für das alltägliche Leben.

Durch die Corona-Pandemie hat sich die Bedeutung des Internets, nicht nur für die Arbeit in Form von "Home-Office", sondern auch für das soziale Miteinander aufgrund der Einschränkung der Sozialkontakte, noch einmal verstärkt.

Diesem gestiegenen Bedarf und der immer größer werdenden Bedeutung in Bezug auf eine funktionsfähige Internetverbindung steht die aktuelle Entwicklung mit immer mehr Störungen und Ausfällen jedoch entgegen.

Wieso dürfen Provider gegen abgeschlossene Verträge verstoßen?

In anderen Bereichen wäre solch eine Rechtslage undenkbar!

Beispiel: Sollte ich mir einen Porsche leasen, kann der Leasingpartner mir auch nicht einen alten rostigen Wagen auf den Hof stellen, mit der Option, dass ich für diesen Monat meine Leasingrate bezahle und für den nächsten Monat dann Sonderkündigungsrecht hätte.

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