Steuern und Abgaben - Einführung einer Roboter- und Computersteuer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

63 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

63 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass eine Roboter - und Computersteuer eingerichtet wird, um die durch die sogenannte "Rationalisierung" erreichten Ausfall von Beitragszahlern in die Renten - und Krankenversicherung durch Abgaben für die Nutzung von Computern und Robotern auszugleichen.

Begründung

Durch die Einführung der Computer und Roboter sowie des Internets werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze abgeschafft und die Anzahl der Beitragszahler verringert. Um den Ausfall an Beiträgen für die Kranken - und Rentenversicherung auszugleichen ist es notwendig eine entsprechende Roboter - und Computersteuer einzuführen - am besten europaweit durch das Europäische Parlament, damit deutsche Firmen nicht gegenüber ausländischen benachteiligt werden Ich bitte dies durch entsprechende deutsche Parlamentarier im Europaparlament vortragen zu lassen aber unabhängig davon über eine Einführung der Steuer in Deutschland zu entscheiden.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.03.2018
Sammlung endet: 16.04.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-19-08-61-004480 Steuern und Abgaben

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent schlägt die Einführung einer Roboter- und Computersteuer vor.

    Zur Begründung wird ausgeführt, die Einführung von Computern und Robotern sowie
    des Internets reduziere sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und die Anzahl
    der Beitragszahler. Um den Ausfall an Beiträgen für die Kranken- und
    Rentenversicherung auszugleichen, sei es notwendig, eine entsprechende Steuer zu
    erheben.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Es gab 11 Diskussionsbeiträge und 63 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
    Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der Argumente des Petenten und der der Bundesregierung wie
    folgt zusammenfassen:

    Der Gesetzgeber ist bei der Ausübung der in Artikel 105 Grundgesetz (GG)
    begründeten Gesetzgebungskompetenzen für Steuern an die in Artikel 106 GG
    aufgeführten Steuerarten und an das ebenfalls in Artikel 106 GG geregelte
    Ertragsverteilungssystem gebunden. Die Zuweisung von
    Gesetzgebungskompetenzen an Bund und Ländern durch Artikel 105 GG in
    Verbindung mit Artikel 106 GG ist abschließend. Ein über den Katalog der
    Steuertypen des Artikel 106 GG hinausgehendes allgemeines Steuerfindungsrecht
    lässt sich aus dem GG nicht herleiten. Danach ist die Einführung einer neuen Steuer
    nur zulässig, soweit sie sich einer der in der Verfassung aufgeführten Steuerarten
    zuordnen lässt. Ist eine Zuordnung nicht möglich, ist die Einführung einer solchen
    Steuer auf Basis des geltenden Verfassungsrechts nicht zulässig. Der Charakter der
    von dem Petenten vorgeschlagenen Steuer lässt sich allein aus dem Begriff
    "Roboter- bzw. Computersteuer" nicht abschließend erkennen, so dass fraglich ist,
    ob eine Einordnung in die verfassungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen
    möglich ist. Dessen ungeachtet sprechen weitere Argumente gegen die Einführung
    einer solchen Steuer. Das deutsche Steuersystem erfasst mit seinen
    unterschiedlichen Steuerarten alle Produktionsfaktoren und
    Wirtschaftsproduktionsprozesse. Auch die Nutzung von Robotern bzw. Computern
    und deren erstellte Wertschöpfung werden durch die Mehrwertsteuer und die
    Unternehmenssteuern erfasst. Der Einsatz von Maschinen und (digitaler) Technik ist
    Ausdruck der für die Gesellschaft insgesamt förderlichen wirtschaftlichen
    Entwicklung. Technischer Fortschritt erhöht die Produktivität des Faktors Arbeit und
    ist wesentlicher Treiber für das volkswirtschaftliche Wachstum. Maschinen und Arbeit
    sind somit über die Produktivität miteinander verbunden. Roboter bzw. Computer
    separat zu besteuern, ließe sich nur bewerkstelligen, wenn sich die Wertschöpfung
    der Maschine klar von der Arbeitsleistung des Menschen trennen ließe. Dies ist nicht
    der Fall und würde daher zu großen Abgrenzungsproblemen führen. Eine
    fortschreitende Automatisierung, z. B. durch Roboter bzw. Computer, ist auch nicht
    grundsätzlich negativ zu beurteilen. So hat zum Beispiel der Einsatz von diesen dazu
    beigetragen, dass unangenehme oder gefährliche Arbeiten vielfach nicht mehr von
    Menschen auszuführen sind. Auch lassen sich durch einen gezielten Einsatz von
    Robotern bzw. Computern die Produktionskosten senken, was dazu führt, dass viele
    deutsche Produkte weiterhin wettbewerbsfähig sind, auch wenn unbestritten durch
    die Automatisierungsprozesse Arbeitsplätze entfallen. Umgekehrt entsteht aber auch
    neue Beschäftigung. Erst die intensive Nutzung von Robotern bzw. Computern hat
    die Produktivität der deutschen Wirtschaft auf das heutige Niveau geführt und den
    erreichten Wohlstand ermöglicht. Unter ökonomischen Gesichtspunkten belastet der
    Vorschlag des Petenten notwendige inländische Investitionen und gefährdet damit
    deutsche Arbeitsplätze im internationalen Wettbewerb. Aufgrund der daraus
    resultierenden zusätzlichen Kostenbelastung für Unternehmen beim Einsatz von
    Robotern bzw. Computern könnte der technische Fortschritt verzögert werden.

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
    nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
    weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

Es ist falsch die Steuer als Robotersteuer zu bezeichnen. Die Steuern gibt es und heißen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung. Also die Sozialabgaben. Es bleibt also nur zu ermitteln wieviele Arbeitsplätze ersetzt dieser Roboter. Diese Zahl wird dann zur Errechnung der Abgabe verwendet.

Noch kein CONTRA Argument.

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243 Unterschriften
144 Tage verbleibend

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