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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Für alle in Pflegeheimen untergebrachte Bürger die Befreiung von gesetzlichen Abgaben und der Mehrwertsteuer auf z.B. Strom, Heizung, Nahrung, Grundsteuer, Gebühren für Radio und Fernsehen, Müll und alle anderen Kostenarten vom Staat. Auch die Befreiung der Pflegekräfte von der Lohnsteuer solle erfolgen.
Perustelut
Eine Befreiung der Pflegekräfte von der Lohnsteuer macht die Berufe wieder lohnenswert und interessantDie Erleichterungen bei den Kosten müssen den Pflegebedürftigen zu Gute kommen. Diese haben in ihrem Berufsleben viel geleistet und versteuert.
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Vetoomus alkoi:
21.01.2018
Vetoomus päättyy:
19.03.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 30.11.2019Pet 2-19-08-6101-002967 Steuerpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass die Bewohner in Pflegeheimen von gesetzlichen
Abgaben und Steuern sowie die dort tätigen Pflegekräfte von der Lohnsteuer befreit
werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, eine Befreiung der Pflegekräfte von der Lohnsteuer
mache die Berufe wieder lohnenswert und interessant. Eine Erleichterung bei den
Kosten müsste den Pflegebedürftigen zugute kommen, die in ihrem Berufsleben
schon viel geleistet und versteuert hätten.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages... enemmän
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