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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Steuerliche und Finanzielle Entlastungen von ehrenamtlichen Betreuern/innen. Unkostenvergütung i.H.v. 399,00 EUR jährlich pro Betreuungsfall sind viel zu gering. Zeitlicher Einsatz, Abnutzung von Fahrzeugen und Technik, Verbrauch von Büromaterial hoch, Portoausgaben u.ä. mehr.
Perustelut
Ehrenamtliche Betreuer, wie auch Berufsbetreuer ersparen dem Staat viel Geld und Beschäftigte.Jeder Fall auf das Jahr hoch gerechnet würde den Staat viel Geld kosten.Leiter von Übungsgruppen, Musik, Sport u.ä. erhalten Steuervorteile, wenigstens etwas.Steuerentlastungen Pauschal, Höhere Jahresentschädigungen etc.
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Vetoomus alkoi:
14.06.2017
Vetoomus päättyy:
14.09.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 14.12.2018Pet 2-18-08-6101-023451 Steuerpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer
steuerlich und finanziell über die bisherige Aufwandsentschädigung in Höhe von 399
Euro jährlich pro Betreuungsfall entlastet werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, der zeitliche Einsatz, die Abnutzung von Fahrzeug
und Technik, der Verbrauch von Büromaterial und anderem seien höher als die
derzeitige Pauschale. Ehrenamtliche Betreuer, wie auch die Berufsbetreuer würden
dem Staat viel Geld und Beschäftigte ersparen.
Auf den weiteren... enemmän
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