Steuerpolitik - Zahlung der Brennelementesteuer durch KKW-betreiber über den 31.12.2016 hinaus

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

14 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

14 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Bundestag möge umgehend beschließen, dass die Brennelementesteuer über den 31.12.2016 hinaus, von den Kernkraftwerksbetreibern bezahlt werden muss

Begründung

Die Kernenergie ist die teuerste und gefährlichste Energieerzeugung, die es gibt und sie ist in Deutschland spätestensnach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima unerwünscht und aufgrund der erhöhten Terrorgefahr dürfte in Deutschland kein Reaktor mehr am Netz sein.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.11.2016
Sammlung endet: 11.01.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-6101-006975a Steuerpolitik

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent kritisiert mit seiner Petition das Auslaufen der Kernbrennstoffsteuer zum
    31. Dezember 2016 und fordert eine Fortführung über den genannten Stichtag
    hinaus.

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Kernenergie die teuerste und gefährlichste
    Energieerzeugung in Deutschland sei und auch ein fiskalischer Druck auf die
    Kernkraftwerksbetreiber zum Ausstieg aus dieser Technologie erhalten bleiben
    müsse.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Sie wurde von 86 Personen unterstützt, außerdem sind 10 Diskussionsbeiträge
    eingegangen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
    Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 13.12.2017 die
    Kernbrennstoffsteuer, die von 2011 bis Ende 2016 von Atomkraftwerks-Betreibern
    erhoben wurde, für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Zur Begründung hat das
    Gericht ausgeführt, der Bundesgesetzgeber habe keine Gesetzgebungskompetenz
    für die Einführung der Steuer gehabt, da sie sich nicht dem Typus der
    Verbrauchsteuer im Sinne des Artikels 106 Grundgesetz (GG) zuordnen lasse.

    Aus diesem Grunde wäre die vom Petenten geforderte Fortführung der Steuer
    verfassungswidrig.
    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
    nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
    weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Der Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
    Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, soweit eine
    verfassungskonforme Wiedereinführung der Kernbrennstoffsteuer gefordert wird und
    den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde
    mehrheitlich abgelehnt.

    Begründung (PDF)

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49 %
245 Unterschriften
110 Tage verbleibend

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