Տարածաշրջան: Deutschland
Հաջողություն
 

Steuerrecht - Abschaffung der sog. Dienstwagenregelung

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Դիմումը հասցեագրված է
Deutschen Bundestag

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  1. Սկսվել է 2008
  2. Հավաքածուն ավարտված է
  3. Ուղարկված է
  4. Երկխոսություն
  5. Հաջողություն

Սա առցանց des Deutschen Bundestags խնդրագիր է։

Դիմումը հասցեագրված է. Deutschen Bundestag

Mit der Petition soll die Abschaffung der sog. Dienstwagenregelung erreicht werden.

Պատճառ

Der Haushalt (gesamt) soll bis 2011 ohne neue Schulden auskommen. Der normale Bürger, abhängig Beschäftigte, Rentner, etc. muss sich seit Jahren mit Real-Nettorunden begnügen. Gewinne sprudeln bei vielen Unternehmungen, die Steuern durch unser Zutun beim Staat. Es ist nicht einzusehen, weshalb wir auch noch Vergünstigungen für Firmen, Verwaltungen, etc., mitfinanzieren sollen. Außerdem die Sozialkassen durch ""Dienstwagen statt Einkommen"" auf Beiträge verzichten sollen. - Ganz zu schweigen von der negativen Öko-Bilanz der Hubraumstarken Dienstwagen - bei Regierungsflotten, Öffentl. Verwaltungen, Verbände, Unternehmen, etc., etc. .

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Տեղեկատվություն հայցադիմումի մասին

Խնդրագիրը սկսվել է: 15.05.2008
Հավաքածուն ավարտվում է: 14.07.2008
Տարածաշրջան: Deutschland
կատեգորիա:  

նորություններ

  • Harro Maier Steuerrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    werden wird. Begründung Mit der Petition soll die Abschaffung der sog. Dienstwagenregelung erreicht werden.

    Zu dieser öffentlichen Petition gingen 491 Mitzeichnungen sowie neun Diskussions-
    beiträge ein.

    Zu diesem Anliegen ist beim Petitionsausschuss eine weitere Eingabe eingegangen,
    die der gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt wird.

    Der Petent fordert zunächst, der gesamte Staatshaushalt solle bis 2011 ohne neue
    Schulden auskommen. Während bei vielen Unternehmen die Gewinne sprudelten
    und der Staat Steuern einnehme, müssten sich normale Bürger, abhängig Beschäf-
    tigte und Rentner seit Jahren mit Reallohn-Nettorunden begnügen. Daher sei es nicht
    einsehbar, dass die Bundesbürger auch noch die Vergünstigungen für Firmen und
    Verwaltungen mitfinanzierten. Dies gelte insbesondere für die ökologisch negativ
    abschneidenden, hubraumstarken Dienstwagen der Fahrzeugflotten von Regierung,
    öffentlicher Verwaltung, Verbänden und Unternehmen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Aktenin-
    halt Bezug genommen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie einer Antwort der
    Bundesregierung vom 6. Oktober 2008 (Bundestags-Drucksache 16/10478) auf die

    Kleine Anfrage einiger Abgeordneter vom 17. September 2008 (BT-Drs. 16/10262)
    zur Thematik "Dienstwagen in Deutschland steuerliche Behandlung, Zulassung und
    CO2-Ausstoß" wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss weist zunächst grundlegend darauf hin, dass eine betriebli-
    che Nutzung von Fahrzeugen steuerlich nicht privilegiert wird. Der Abzug der tat-
    sächlich entstandenen Aufwendungen als Betriebsausgaben ist keine steuerliche
    Begünstigung. Da Besteuerungsgrundlage beim Unternehmen der Gewinn ist, muss
    dieser durch die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelt werden.
    Aufwendungen für Fahrzeuge werden dabei nicht anders behandelt als andere be-
    trieblich veranlasste Aufwendungen.

    Steuerliche Berücksichtigung finden dabei nur die tatsächlich betrieblich veranlassten
    Aufwendungen. Die durch eine private Nutzung der Fahrzeuge veranlassten
    Aufwendungen werden dem Gewinn wieder hinzugerechnet.

    Die Regelungen zur Ermittlung der Kosten für betriebliche Fahrzeuge sind somit
    systemkonform und haben keinen begünstigenden Charakter.

    Insofern ein Dienstwagen auch für private Zwecke genutzt wird, wird dieser Vorteil
    beim Unternehmer dem Gewinn und im Falle der Dienstwagengestellung durch den
    Arbeitgeber beim Arbeitnehmer dem Arbeitslohn hinzugerechnet und ist demzufolge
    auch zu versteuern.

    Der Petitionsausschuss weist zudem darauf hin, dass die weit verbreitete Vorstel-
    lung, es handele sich bei Firmenwagen ausschließlich um Fahrzeuge der Ober-
    klasse, nicht zutreffend ist. Vielmehr ist bei Dienstwagen der Bereich der Kompakt-
    und Mittelklasse vorherrschend.

    Soweit der Petent auf ökologische Aspekte bezüglich der Dienstwagen hinweist
    bleibt anzumerken, dass eine steuerliche Lenkung der Nutzung von CO2-armen
    Fahrzeugen bereits über die Kraftstoffbesteuerung erfolgt, da der CO2-Ausstoß direkt
    mit dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängt. Im Übrigen hat die Bundesregierung
    die Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer auf eine Besteuerung anhand der CO2-
    Emmissionen umgesetzt, um so ebenfalls Anreize zu schaffen, CO2-arme Fahrzeuge
    anzuschaffen. Der Ausschuss weist jedoch darauf hin, dass das Bundesumweltministerium ein For-
    schungsvorhaben unter der Bezeichnung "Steuerliche Behandlung von Firmenwagen
    Analyse von Handlungsoptionen zur Novellierung der Firmenwagenbesteuerung in
    Deutschland" vergeben hat. Im Rahmen dieser Initiative werden sowohl die
    Auswirkungen einer Veränderung der Besteuerung von Firmenwagen als auch dies-
    bezügliche geltende Regelungen und Vorgehensweisen anderer Länder überprüft.

    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weitergehendes Tätigwer-
    den nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschlie-
    ßen.

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