Erfolg

Steuerrecht - Abschaffung der sog. Dienstwagenregelung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Harro Maier Steuerrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
werden wird. Begründung Mit der Petition soll die Abschaffung der sog. Dienstwagenregelung erreicht werden.

Zu dieser öffentlichen Petition gingen 491 Mitzeichnungen sowie neun Diskussions-
beiträge ein.

Zu diesem Anliegen ist beim Petitionsausschuss eine weitere Eingabe eingegangen,
die der gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt wird.

Der Petent fordert zunächst, der gesamte Staatshaushalt solle bis 2011 ohne neue
Schulden auskommen. Während bei vielen Unternehmen die Gewinne sprudelten
und der Staat Steuern einnehme, müssten sich normale Bürger, abhängig Beschäf-
tigte und Rentner seit Jahren mit Reallohn-Nettorunden begnügen. Daher sei es nicht
einsehbar, dass die Bundesbürger auch noch die Vergünstigungen für Firmen und
Verwaltungen mitfinanzierten. Dies gelte insbesondere für die ökologisch negativ
abschneidenden, hubraumstarken Dienstwagen der Fahrzeugflotten von Regierung,
öffentlicher Verwaltung, Verbänden und Unternehmen.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Aktenin-
halt Bezug genommen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie einer Antwort der
Bundesregierung vom 6. Oktober 2008 (Bundestags-Drucksache 16/10478) auf die

Kleine Anfrage einiger Abgeordneter vom 17. September 2008 (BT-Drs. 16/10262)
zur Thematik "Dienstwagen in Deutschland steuerliche Behandlung, Zulassung und
CO2-Ausstoß" wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss weist zunächst grundlegend darauf hin, dass eine betriebli-
che Nutzung von Fahrzeugen steuerlich nicht privilegiert wird. Der Abzug der tat-
sächlich entstandenen Aufwendungen als Betriebsausgaben ist keine steuerliche
Begünstigung. Da Besteuerungsgrundlage beim Unternehmen der Gewinn ist, muss
dieser durch die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelt werden.
Aufwendungen für Fahrzeuge werden dabei nicht anders behandelt als andere be-
trieblich veranlasste Aufwendungen.

Steuerliche Berücksichtigung finden dabei nur die tatsächlich betrieblich veranlassten
Aufwendungen. Die durch eine private Nutzung der Fahrzeuge veranlassten
Aufwendungen werden dem Gewinn wieder hinzugerechnet.

Die Regelungen zur Ermittlung der Kosten für betriebliche Fahrzeuge sind somit
systemkonform und haben keinen begünstigenden Charakter.

Insofern ein Dienstwagen auch für private Zwecke genutzt wird, wird dieser Vorteil
beim Unternehmer dem Gewinn und im Falle der Dienstwagengestellung durch den
Arbeitgeber beim Arbeitnehmer dem Arbeitslohn hinzugerechnet und ist demzufolge
auch zu versteuern.

Der Petitionsausschuss weist zudem darauf hin, dass die weit verbreitete Vorstel-
lung, es handele sich bei Firmenwagen ausschließlich um Fahrzeuge der Ober-
klasse, nicht zutreffend ist. Vielmehr ist bei Dienstwagen der Bereich der Kompakt-
und Mittelklasse vorherrschend.

Soweit der Petent auf ökologische Aspekte bezüglich der Dienstwagen hinweist
bleibt anzumerken, dass eine steuerliche Lenkung der Nutzung von CO2-armen
Fahrzeugen bereits über die Kraftstoffbesteuerung erfolgt, da der CO2-Ausstoß direkt
mit dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängt. Im Übrigen hat die Bundesregierung
die Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer auf eine Besteuerung anhand der CO2-
Emmissionen umgesetzt, um so ebenfalls Anreize zu schaffen, CO2-arme Fahrzeuge
anzuschaffen. Der Ausschuss weist jedoch darauf hin, dass das Bundesumweltministerium ein For-
schungsvorhaben unter der Bezeichnung "Steuerliche Behandlung von Firmenwagen
Analyse von Handlungsoptionen zur Novellierung der Firmenwagenbesteuerung in
Deutschland" vergeben hat. Im Rahmen dieser Initiative werden sowohl die
Auswirkungen einer Veränderung der Besteuerung von Firmenwagen als auch dies-
bezügliche geltende Regelungen und Vorgehensweisen anderer Länder überprüft.

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weitergehendes Tätigwer-
den nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschlie-
ßen.


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