Регион: Германия

Steuerrecht - Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Deutschen Bundestag
442 Поддържащ 442 в / след Германия

Петицията е затворена

442 Поддържащ 442 в / след Германия

Петицията е затворена

  1. Започна 2014
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerrecht abzuschaffen.

Причина

Es ist den Bürgern und Bürgerinnen nicht länger zu vermitteln warum es im Steuerrecht die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige gibt und aber in allen Teilen des sonstigen Strafrechts diese Möglichkeit nicht besteht. Wenn beispielsweise ein/e Bürger/-in im Supermarkt nebenan eine Packung Butter stiehlt und Sie dann aber wieder zurücklegt weil Sie Einsicht gezeigt hat, dann wird dieser Bürger/diese Bürgerin in unseren Land trotzdem in aller Regel strafrechtlich belangt. Genauso verhält es sich mit Betrugsdelikten. Da ist selbst schon der versuchte Betrug strafbar. Wie kann man das den Menschen in unseren Land noch vermitteln indem man bei Steuerhinterziehung diese Hintertür auflässt. Man kann als einfacher Bürger dies gar nicht mehr begreifen warum mit zweierlei Maß gehandelt wird. Steuerbetrug gehört bestraft, eine strafbefreiende Selbstanzeige darf es als "Schlupfloch" nicht mehr geben.

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Новини

  • Pet 2-18-08-610-005645

    Steuerrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – Bundesministerium der Finanzen – zu überweisen,
    b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinter-
    ziehung abzuschaffen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, es sei den Bürgerinnen und Bürgern nicht länger zu
    vermitteln, aus welchen Gründen es im Steuerrecht die Möglichkeit der strafbe-
    freienden Selbstanzeige geben solle. Schließlich sei in den übrigen Bereichen des
    Strafrechts diese Möglichkeit nicht vorgesehen. So sei etwa bei Betrugsdelikten be-
    reits schon... по-нататък

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