Region: Niemcy

Steuerrecht - Einführung einer Frist für die Erteilung des Steuerbescheides und anderer Amtsakte

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
69 69 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

69 69 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2015
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, für die Erteilung des Steuerbescheides und anderer Amtsakte eine explizite Frist einzuführen. Bei Überschreitung der Frist soll der Amtsakt einklagbar oder eine Entschädigung fällig sein.

Uzasadnienie

Immer wenn von dem Bürger eine Pflicht verlangt wird, wie bei der Steuererklärung, dann wird dem Bürger eine Frist gesetzt. Fristen sind für bestimmte Vorgänge notwendig, damit entsprechende Vorgänge geregelt und damit gesichert ablaufen können. Nur darf es nicht sein, dass der Bürger zu solchen Fristen verpflichtet wird, staatliche Organe aber in keinen Zeitrahmen gezwungen werden, Es wird zwar davon gesprochen, dass der Steuerbescheid in einem angemessenen Zeitrahmen ergehen müsse, diese Formulierung ist aber dehnbar, wie Gummi und in keinster Weise tauglich, um eine zeitnahe Bearbeitung der Steuererklärung auch rechtswirksam einfordern zu können.

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Aktualności

  • Pet 2-18-08-610-024858



    Steuerrecht



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition soll die Einführung einer Frist für die Erteilung des Steuerbescheides

    und anderer Amtsakte erreicht werden.

    Im Rahmen der Begründung wird ausgeführt, dass immer dann, wenn vom Bürger

    eine Pflicht verlangt werde (wie etwa bei einer Steuererklärung), werde diesem

    Bürger eine Frist gesetzt. Fristen seien für bestimmte Vorgänge notwendig, damit

    entsprechende... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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