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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, für die Erteilung des Steuerbescheides und anderer Amtsakte eine explizite Frist einzuführen. Bei Überschreitung der Frist soll der Amtsakt einklagbar oder eine Entschädigung fällig sein.
Pamatojums
Immer wenn von dem Bürger eine Pflicht verlangt wird, wie bei der Steuererklärung, dann wird dem Bürger eine Frist gesetzt. Fristen sind für bestimmte Vorgänge notwendig, damit entsprechende Vorgänge geregelt und damit gesichert ablaufen können. Nur darf es nicht sein, dass der Bürger zu solchen Fristen verpflichtet wird, staatliche Organe aber in keinen Zeitrahmen gezwungen werden, Es wird zwar davon gesprochen, dass der Steuerbescheid in einem angemessenen Zeitrahmen ergehen müsse, diese Formulierung ist aber dehnbar, wie Gummi und in keinster Weise tauglich, um eine zeitnahe Bearbeitung der Steuererklärung auch rechtswirksam einfordern zu können.
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Sākās petīcija:
13.09.2015
Petīcija beidzas:
28.10.2015
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 2-18-08-610-024858
Steuerrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll die Einführung einer Frist für die Erteilung des Steuerbescheides
und anderer Amtsakte erreicht werden.
Im Rahmen der Begründung wird ausgeführt, dass immer dann, wenn vom Bürger
eine Pflicht verlangt werde (wie etwa bei einer Steuererklärung), werde diesem
Bürger eine Frist gesetzt. Fristen seien für bestimmte Vorgänge notwendig, damit
entsprechende... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.