Bölge : Almanya

Steuerrecht - Einführung eines Fiskaltaxameters für das Taxigewerbe

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen ..das die für das Jahr 2016 für das Taxigewerbe geplante Einführung des Fiskaltaxameters auf das Jahr 2014 vorgezogen wird.

Gerekçe

Aufgrund illegaler Praktiken leiden sowohl das Taxigewerbe als auch die Staats-und Sozialkassen unter enormen Einnahmeverlusten in mehrstelliger Millionenhöhe.Die Instandsetzung des fairen Wettbewerbs darf nicht bis 2016 hinausgezögert werden, nur weil den Gewerbetreibenden die Anschaffungskosten eines Fiskaltaxameters als zu hoch erscheinen. Mehrwagenbetriebe erhöhen zunehmend auf Kosten des Fahrpersonals, der Klein-und Kleinstbetriebe sowie auf Staatskosten ihr Betriebskapital in Form von Fahrzeugen für den Fuhrpark. Wenn finanzielle Mittel für die Anschaffung von Betriebskapital zur Verfügung steht, dann stehen auch Mittel für moderne Kontrollmechanismen zur Verfügung. Ausserdem trägt der Fiskaltaxameter zur Bereinigung des Gewerbes bei, insofern wird sich die Anschaffung binnen weniger Monate amortisiert haben.Vielen Dank!Mit freundlichen GrüssenThea Stamer

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Haberler

  • Pet 2-17-08-610-040645Steuerrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die geplante Einführung eines
    Betriebsdatenerfassungsgeräts für Taxen (Fiskaltaxameter) von 2016 auf das Jahr
    2014 vorzuziehen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, aufgrund illegaler Praktiken litten sowohl das
    Taxigewerbe wie auch die staatlichen Kassen unter enormen Einnahmeverlusten in
    mehrstelliger Millionenhöhe. Die Herstellung eines fairen Wettbewerbs in diesem
    Bereich dürfe nicht bis zum Jahr 2016 hinausgezögert werden, nur weil den
    Gewerbetreibenden die Anschaffungskosten eines Fiskaltaxameters... daha ileri

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