Steuerrecht - Gleichstellung nicht verheirateter Eltern mit verheirateten Eltern im Steuerrecht

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
83 Unterstützende 83 in Deutschland

Sammlung beendet

83 Unterstützende 83 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass nicht verheiratete Eltern den verheirateten Eltern im Steuerrecht gleichgestellt werden.Artikel 6 im Grundgesetz sieht vor, dass uneheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt sind. Dies kann aber nur erreicht werden, wenn die unverheirateten Eltern unter den gleichen Bedingungen wie die verheirateten Eltern Steuern bezahlen.Der Gesetzgeber möge somit im Steuerrecht gleich Bedingungen für alle Eltern und die dazugehörenden Kinder schaffen.

Begründung

Zwei Beispiele für die Benachteiligung von nicht verheirateten gegenüber verheirateten Eltern:1. Verheiratete Eltern haben die Möglichkeit, dass der Alleinverdiener in Lohnsteuerklasse 3 begünstigt wird. Der andere Elternteil kann somit leichter zuhause bleiben und sich um die Bedürfnisse der Kinder kümmern. Dies schafft in erster Linie einen Vorteil für die Kinder, da diese von dem "Mehr" an elterlicher Zuwendung und dem "Mehr" im Geldbeutel in Ihrer Entwicklung profitieren.2. Im Falle einer Trennung zahlt in der Regel der "Verdiener" dem "Kinderbetreuer" Unterhalt. Verheiratete Unterhaltszahler können die Unterhaltszahlung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen und für bis zu 13.500 € Steuern zurückfordern. Unverheiratete Unterhaltszahler sind auf den Rahmen der "außergewöhnlichen Belastungen" begrenzt. Der anrechenbare Betrag der Unterhaltszahlungen ist somit auf derzeit 8652 € begrenzt und verringert sich noch um jeden Euro, den der Unterhaltsempfänger anderweitig erhalten hat (z. B. Elterngeld). So schrumpft der Betrag aus dem Steuern zurückerstattet werden können schnell auf wenige €. Der Gesetzgeber möge deshalb für alle Eltern gleiche steuerliche Bedingungen schaffen, damit die Kinder eine Chance auf gleiche Bedingungen haben. Nach aktuell geltendem Steuerrecht werden die nicht verheirateten Eltern stark benachteiligt, was sich in Form von finanzieller Benachteiligung auf die Kinder auswirkt.

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Noch kein PRO Argument.

Unterhaltszahlungen für Ehepartner wie früher gibt es gar nicht mehr. Die angeblichen Vorteile verkehren sich ins Negative bei einer Scheidung. Wer verhindert denn, dass unverheiratete Eltern nicht doch einfach heiraten? Außerdem ist es politisch und wirtschaftlich gar nicht mehr gewollt, dass Eltern solange dem Arbeitsmarkt fern bleiben

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