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Steuerrecht - Keine Berücksichtigung der Kosten für Leiharbeitnehmer als Betriebskosten

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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Abschaffung der Moeglichkeit, das Unternehmen Leiharbeiter als laufende Betriebskosten von der Steuer absetzen koennen.

Perustelut

Seit es Unternehmen moeglich ist alles zu "outsourcen" und durch die beschaeftigung von Leiharbeitern, Steuerzahlungen zu vermeiden und somit der Allgemeinheit zu schaden, ist ein gestzliches Einschreiten zum wohle Deutschlands zwingend erforderlich. 1. Firmen "Outsourcen" an unterbezahlte Subunternehmer die sich durch Leiharbeitsfirmen bedienen deren Mitarbeiter mit Mindestloehnen abgespeisst werden. 2. Durch dieses Verhalten werden weiterhin leute gezwungen trotz eines "Vollarbeitsplatzes" zum Ueberleben Staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. 3. Durch dieses Verhalten fuehlen sich Firmen auch nicht mehr Verpflichtet eine ordentliche Ausbildung von Nachwuchs zu betreiben und rufen Stets nach qualifizierten Facharbeitern, die sie aber selbst nicht Ausbilden wollen da dies den Aktionaeren die Rendite schmaelern wuerde.

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Uutiset

  • Pet 2-17-08-610-033284Steuerrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass Unternehmer Leiharbeiter nicht als laufende
    Betriebskosten von der Steuer absetzen können.
    Zur Begründung wird ausgeführt, für Unternehmen bestünden vielfältige
    Möglichkeiten, um ein "Outsourcing" von Aufgaben vorzunehmen. Dies erfolge
    vielfach über die Beschäftigung von Leiharbeitern. Dadurch sei es den Unternehmen
    möglich, Steuerzahlungen zu vermeiden, was mithin der Allgemeinheit schade. Vor
    diesem Hintergrund sei ein gesetzliches Einschreiten dringend erforderlich.
    Vielfach würden die... enemmän

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