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Steuerrecht - Mindestbesteuerung und Deckelung von Absetzbarkeitstatbeständen

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2009
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das es eine Mindestbesteuerung sowie eine Deckelung von Abzugstatbeständen gibt.

Perustelut

Aktuell ist es so, das jemand z.B. 100.000,00 ? im Jahr brutto verdienen kann und sich durch Ausnutzung aller steuerlichen Tatbestände (Werbungskosten, Abschreibungen, etc.) so weit runter rechnen kann, das er gar keine oder nur eine sehr geringe Steuer zahlt. Auch für große Unternehmen gilt dies in den Jahren, in denen sie Verluste fahren. Wie auch immer diese zustand kommen. Ich wäre dafür, dass es eine so genannte Mindeststeuer gibt. Von jedem Einkommen, das man erwirtschaftet, müssen z.B. 5 % als Mindeststeuer gezahlt werden. Dann müßte ein Unternehmen, das 1 Mrd. Bruttoeinnahmen im Jahr hat, wenigstens 50. Mio. ? bezahlen, auch wenn es nach Ausnutzung aller Kostenpositionen keinen Gewinn erwirtschaftet hat. Abzugsfähige Ausgaben sollte man zudem begrenzen. So ist es nicht einzusehen, dass man einen Firmenwagen für 100.000,00 ? fährt, der voll abzugsfähig ist. Wenn man hier eine Grenze einzieht, z.B. 50.000,00 ?, wäre das Ganze immer noch attraktiv, aber es würden Gelder frei, die man z.B. sinnvoller in unsere Kinder investieren könnte. So könnten in allen Bundesländern die Lernmittel frei sein und die Kinder mit einem gesunden Frühstück ausgestattet werden. Herzlichst Ihr Martin Panitz

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Uutiset

  • Martin Panitz

    Steuerrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.11.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Einführung einer Mindestbesteuerung auf Einkommen sowie
    eine Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Rahmen der Steuerer-
    klärung gefordert.

    Zur Begründung wird ausgeführt, nach gegenwärtiger Regelung könne ein Steuer-
    pflichtiger, der etwa 100.000 Euro pro Jahr brutto verdiene, sein zu versteuerndes
    Einkommen durch Ausnutzung aller steuerlichen Tatbestände (Werbungskosten, Ab-
    schreibungen, etc.) soweit reduzieren, dass er letztlich keine oder nur eine sehr ge-
    ringe Einkommensteuer zu... enemmän

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Vorschlag zeigt mir, dass der Autor kein Geschäft weder hat noch hatte und keine Ahnung hat, was ein Geschäft ist.

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