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Steuerrecht - Modifizierung des Grundgesetzes im Hinblick auf eine eventuelle Einführung zur „Besteuerung von Maschinenarbeit“

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgums ir adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge sich für eine zukunftsorientierte Modifizierung von Artikel 106 Grundgesetz sowie gegebenenfalls weiterer Artikel des Grundgesetzes und aller anderen Paragrafen zur Steuergesetzgebung des Bundes einsetzen, welche eine notwendige Diskussion und eine eventuelle Einführung zur “Besteuerung von Maschinenarbeit“, verhindern!

Pamatojums

Die Diskussion über wirtschaftliche Vor- und Nachteile, welche durch die Besteuerung von Maschinenarbeit entstehen können, kann erst ernsthaft geführt werden, wenn darüber parteiübergreifend, und von unabhängigen Fachkräften und Gremien, diskutiert wird.Eine Modifizierung von Artikel 106 des Grundgesetzes ist notwendig, damit sich die Besteuerung von Maschinenarbeit als Steuerart einordnen lässt. Dann sind die Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte Diskussion geschaffen.Es ist unumgänglich auf die Prüfung aller möglichen, notwendigen Maßnahmen zu verzichten, wenn wir auf alle möglichen Zukunftszustände vorbereitet sein wollen.Die Entwicklung ist nicht vorhersehbar. Wie würden wir mit der folgenden Situation umgehen?Annahme (2034):Durch eine effiziente Automatisierung, Rationalisierung und Digitalisierung ist der Beschäftigungsstand nur noch bei 50 Prozent. Was ist mit den anderen 50 Prozent?Werden diese Arbeitsplätze dann durch Subventionen finanziert?Ob diese Menschen nun arbeiten oder nicht. Wie sollen diese Subventionen, beziehungsweise wie soll dieses Einkommen finanziert werden, ohne die Besteuerung von Maschinenarbeit mit einzubeziehen?(Wenn diese Petition nicht veröffentlicht wird, beantworten sie mir bitte diese Frage!).Mit unserer heutigen Methodik kann für das Jahr 2034 nicht mal eine sichere Rente garantiert werden.Wird eine Annahme dieser Art (auch in abgeschwächter Form) real, fehlen die Instrumente um diese Lücke zu schließen. Es ist höchste Zeit sich vom Flickwerk zu trennen und über Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren. Gegebenenfalls gibt es noch andere innovative Besteuerungsmöglichkeiten, die ebenfalls als Steuerart unter Artikel 106 des Grundgesetzes aufgeführt werden sollten, dies ist ebenfalls zu prüfen.Neue Situationen erfordern neue Methoden. Wenn wir weiterhin die Augen verschlossen halten, und nicht offen für alternative Herangehensweisen sind, gehen wir fahrlässig mit unserer Zukunft um!Eine versteifte antiquierte Denkweise blockiert uns, ein Paradigmenwechsel darf nicht länger aufgeschoben werden!

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Informācija par petīciju

Petīcija uzsākta: 04.02.2018
Kolekcija beidzas: 05.03.2018
Reģions: Vācija
Kategorija:  

Jaunumi

  • Pet 2-18-08-610-043551 Steuerrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte eine Modifizierung des Artikels 106 sowie ggf. weiterer Artikel des
    Grundgesetzes dahingehend erreichen, dass sie eine Diskussion über die
    Einführung einer "Besteuerung von Maschinenarbeit" nicht verhindern.

    Zur Begründung wird ausgeführt, die Diskussion über wirtschaftliche Vor- und
    Nachteile, welche durch die Besteuerung von Maschinenarbeit entstehen können,
    könnten erst ernsthaft geführt werden, wenn darüber parteiübergreifend und von
    unabhängigen Fachkräften und Gremien diskutiert würde. Eine Modifizierung von
    Artikel 106 des Grundgesetzes sei notwendig, damit sich die Besteuerung von
    Maschinenarbeit als Steuerart einordnen ließe. Im Hinblick auf die technologischen
    Entwicklungen, die effiziente Automatisierung, Rationalisierung und Digitalisierung
    stelle sich die Frage nach der Zukunft der Arbeit und der Bezahlung der
    Beschäftigungssuchenden. Die Subventionierung bzw. Finanzierung von Einkommen
    der Menschen müsse die Besteuerung von Maschinenarbeit mit einbeziehen.

    Auf den weiteren Begründungsinhalt der auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages veröffentlichten Petition wird verwiesen. Es gingen 15
    Diskussionsbeiträge sowie 55 Unterstützungen/Mitzeichnungen ein.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
    Eingabe Stellung zu nehmen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der
    Argumente des Petenten und der der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:

    Der Gesetzgeber ist bei der Ausübung der in Artikel 105 Grundgesetz (GG)
    begründeten Gesetzgebungskompetenzen für Steuern an die in Artikel 106 GG
    aufgeführten Steuerarten und an das ebenfalls in Artikel 106 GG geregelte
    Ertragsverteilungssystem gebunden. Die Zuweisung von
    Gesetzgebungskompetenzen an Bund und Ländern durch Artikel 105 GG in
    Verbindung mit Artikel 106 GG ist abschließend. Ein über den Katalog der
    Steuertypen des Artikel 106 GG hinausgehendes allgemeines Steuerfindungsrecht
    lässt sich aus dem GG nicht herleiten.

    Die vom Petenten vorgeschlagene Änderung der Verfassung würde aufgrund der
    dafür notwendigen Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat einen breiten politischen
    Konsens, gerade auch im Hinblick auf die Einführung einer Maschinensteuer,
    erfordern. Insbesondere bei Änderungen der Finanzverfassung muss dieser Konsens
    nicht nur die Entscheidung der Einführung einer neuen Steuer, sondern auch die
    Zuordnung der Ertragshoheit und die damit verbundenen Folgewirkungen im System
    des bundestaatlichen Finanzausgleiches umfassen.

    Der Petitionsausschuss ist mit dem Petenten der Meinung, dass die fortschreitende
    Technologiesierung und Digitalisierung der Arbeit die Frage nach der Zukunft Arbeit
    und Beschäftigung stellt. Er hält allerdings die dazu vorgeschlagene Einführung einer
    Maschinensteuer für den volkswirtschaftlich falschen Weg. Sie würde notwendige
    inländische Investitionen belasten und damit deutsche Arbeitsplätze im
    internationalen Wettbewerb gefährden. Aufgrund der vorgeschlagenen zusätzlichen
    Kostenbelastung bei intensivem Einsatz von Maschinen könnte zudem der
    technische Fortschritt verhindert bzw. verzögert werden und damit die
    Konkurrenzfähigkeit deutscher Produkte leiden. Eine fortschreitende Automatisierung
    ist auch nicht grundsätzlich als negativ zu beurteilen. Vielfach üben Menschen durch
    den Einsatz der Maschinen keine unangenehmen und gefährlichen Arbeiten mehr
    aus. Ein gezielter Maschineneinsatz senkt die Produktionskosten. Zudem wäre zu
    befürchten, dass mit der Einführung der Maschinensteuer Produktionsteile oder
    ganze Produktionsunternehmen ins Ausland abwandern könnten und damit ein
    kontraproduktives Ergebnis erreicht würde.

    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
    Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

und neue Produktionen im Ausland ansiedeln, da ich eh das meiste exportiere. Mehr soziale Hängematte hilft niemandem weiter, wird halt nur unbezahlbar. Der Steuerwettbewerb wird eh schärfer, mit der anstehenden Steuerreform in den USA. Noch mehr Steuern und Abgaben hier in D werden nicht helfen.

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