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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Jährliche Anpassung der Steuertarife an die amtlich festgestellte Inflationsrate. Jährliche Anpassung der pauschalen Werbungskosten, wie km-Geld, Verpflegungspauschalen, an die amtlich festgestellte Inflationsrate
Dôvody
Wer ärgert sich nicht über die ständig wachsende Steuerlast. Durch die Anpassung an die Inflationsrate erhält auch der Bürger eine Vergünstigung, wenn er kein steigendes Einkommen hat, da dann die Steuerbelastung sinkt.
Zum Ausgleich kann der Spitzensteuersatz erhöht werden, bei ledigen z.B. ab einem Einkommen von 100.000,00 €. Somit könnte auch die Lücke zur Reichensteuer gefüllt werden.