Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Rückgängigmachen der Gesetzesänderung vom November 2007 beim §1666 BGB, wonach bereits aufgrund von Vermutungen Kinder entzogen werden dürfen. Die Wiedereinführung der Nachweispflicht einer Kindeswohlgefährdung oder -schädigung. Nicht mehr so leicht und ohne weiteres durchführbare Kindinobhutnahmen. Notwendige Entziehungen sollen nur noch auf der Grundlage von Gerichtsurteilen möglich sein. https://www.karin-jaeckel.de
Begründung
Ich wurde Zeuge, wie der Staat einer liebevollen und fürsorglichen Mutter, aufgrund reiner Vermutungen, ihr Kind wegnahm. Dies war nur möglich, weil durch eine verhängnisvolle Überreaktion des Gesetzgebers im November 2007 der §1666 BGB dahingehend geändert wurde. Deshalb fordere ich: Eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage. Der Staat darf auf keinen Fall mehr aufgrund bloßer Vermutungen Kinder ihren Eltern entziehen. Denn die Folgen sind höchst dramatisch. Die Familien zerbrechen daran, denn es ist sehr ungewiß, ob die Kinder je wieder zu ihren Eltern zurückkehren können. Die Kinder werden von einer Minute auf die andere aus ihrem vertrauten und gewohnten Lebensumfeld herauskatapultiert. Zurück bleiben völlig verzweifelte und traumatisierte Eltern. Rücksichtslos werden schwere seelische Verletzungen bei den Betroffenen in Kauf genommen. Deshalb meine Bitte an alle Menschen: Unterstützen Sie diese Petition. Diese staatliche Willkür muß SOFORT ein Ende haben. Es geht um die Schwächsten in unserer Gesellschaft - um unsere Kinder. Sie sind doch nirgendwo besser aufgehoben als bei ihren Eltern.