Petitsioon on adresseeritud:
Bürgermeister Christian Pape, Regionalrat Köln
Wir fordern die Stadt Wegberg und die zuständigen Behörden auf, die geplante Erweiterung des Windparks WEG_02_2 sowie den Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu stoppen.
Die Projekte können nach Ansicht der Bürgerinitiative die Gesundheit der Anwohner durch Lärm, Infraschall und Schattenwurf beeinträchtigen. Zudem gefährden sie streng geschützte Arten wie die in unmittelbarer Nähe lebenden Fledermäuse und Vögel, zerstören wertvolle Landschafts- und Erholungsräume – darunter das Naturschutzgebiet Nationalpark De Meinweg sowie das Schaagbachtal als FFH-Gebiet – und führen zum dauerhaften Verlust fruchtbarer Böden.
Statt weiterer Eingriffe in Natur und Lebensqualität fordern wir:
Keine Erweiterung des Windparks und keine Freiflächen-PV im Bereich WEG_02_2 – stattdessen naturverträgliche Alternativen wie Dach- und Agri-PV!
Die geplanten Großanlagen würden unsere Region dauerhaft verändern. Schon jetzt klagen Anwohner über Lärm und Schattenwurf. Mit der Erweiterung drohen noch stärkere Belastungen, der Verlust wertvoller Erholungs- und Naturräume sowie Gefahren für streng geschützte Arten wie Fledermäuse und Vögel.
Wir wollen eine Energiewende, die ökologisch sinnvoll und sozial verträglich ist – ohne Naturzerstörung, Wertverlust von Immobilien und gesundheitliche Risiken. Darum setzen wir uns für Alternativen wie Dach- und Agri-PV ein.
Anlage: Quellen & Nachweise zum Anschreiben der Bürgerinitiative
Abstand zu Siedlungsbereichen und neuem Baugebiet
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (2023): Leitfaden zur Steuerung der Windenergienutzung in der kommunalen Bauleitplanung. URL: https://www.mhkbd.nrw/
Ergänzung, da openpetition die Änderung des Textes gefordert hat, weil Lärm, Infraschall und Schatteschlag nicht die Gesundheit gefährden würden:
Es gibt Hinweise und Studien, die gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Infraschall und Schattenwurf in der Nähe von Windkraftanlagen untersuchen, aber kein eindeutiger wissenschaftlicher Beweis, der einen direkten, kausalen Zusammenhang für dauerhafte gesundheitliche Schäden bei Menschen bestätigt. Dennoch ist die Debatte nicht abgeschlossen – hier ein Überblick:
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1. Lärm und Schlafstörungen
Studienlage:
- WHO (2018) empfiehlt max. 45 dB(A) nachts für Umgebungslärm (Windkraft liegt meist darunter. Bei einem Abstand von 300-500 m ca. bei 35-45 dB).
- Robert Koch-Institut (RKI) erkennt Lärmbelästigung durch Windräder als ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko an (z. B. Schlafstörungen, Stressreaktionen).
Quelle:
- WHO Environmental Noise Guidelines for the European Region (2018)
- RKI: Gesundheitliche Bewertung von Umweltlärm (2020)
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2. Infraschall
Fakten:
- Infraschall (unter 20 Hz) ist physikalisch messbar, aber die Wirkung auf den Körper ist umstritten.
- Einige Menschen berichten über Beschwerden (z. B. Kopfschmerzen, Druckgefühl, Schwindel), doch Studien zeigen keine einheitlichen Ergebnisse.
Quelle:
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): „Infraschall von Windkraftanlagen“
- Umweltbundesamt: Infraschall – Fakten und Bewertung (2020)
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3. Schattenwurf
Fakten:
- Kann psychisch belastend sein, besonders bei regelmäßigem flackernden Licht.
- In Deutschland gelten max. 30 Stunden/Jahr oder 30 Minuten/Tag als zulässige Grenzwerte.
- Auch hier: Belastung ist individuell verschieden.
Quelle:
- BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz), TA Lärm
Die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Ortsteile beobachten seit mehreren Jahren, dass die bestehenden Windenergieanlagen im Bereich Wegberg–Arsbeck – unabhängig von der Jahreszeit – überdurchschnittlich häufig stillstehen, selbst dann, wenn benachbarte Anlagen in Niederkrüchten oder Erkelenz unter gleichen Wetterbedingungen in Betrieb sind.
Diese Beobachtungen wurden mit datierten Videoaufnahmen dokumentiert, um eine sachliche und nachvollziehbare Grundlage zu schaffen.
Die dokumentierten Stillstandszeiten passen zu den offiziellen Winddaten des Landes NRW:
Der Energieatlas NRW weist für den Standort Wegberg in 125 m Höhe lediglich mittlere Windgeschwindigkeiten von ca. 5,8 m/s bis maximal 6,0 m/s aus.
Dies entspricht dem untersten wirtschaftlichen Bereich für moderne Windenergieanlagen, deren wirtschaftlicher Betrieb in der Regel erst ab ca. 6,0–6,5 m/s möglich ist.
Damit liegt der Standort nach den offiziellen landesweiten Modellen bereits an der Wirtschaftlichkeitsgrenze. Die dokumentierten Stillstände deuten zudem darauf hin, dass der reale Ertrag unter den theoretischen Modellwerten liegen könnte.
Aus Sicht der Anwohnerschaft ist daher eine unabhängige Überprüfung der tatsächlichen Jahresstromproduktion (Vollaststunden), Stillstandszeiten und Abregelungen (EinsMan) notwendig, bevor ein weiterer Ausbau in Erwägung gezogen wird.
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Quellen
1) Energieatlas NRW – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW)
„Mittlere Windgeschwindigkeit in 125 m über Grund – Rasterdarstellung“
https://www.energieatlas.nrw.de/site/a2_13_04_WF_125m
2) LANUV NRW – Fachbericht „Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW“
Kapitel zu Windgeschwindigkeiten und Standortgüte
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30040a.pdf
3) Fraunhofer IEE – Wirtschaftliche Einsatzgrenzen moderner WEA
(Hinweis: Wirtschaftlich sinnvoll erst ab ca. 6,0–6,5 m/s mittlerer Jahreswindgeschwindigkeit)
https://www.iee.fraunhofer.de
4) Deutsche WindGuard – Standortgüte / Ertragsfaktoren
https://www.windguard.de
Zum Erhalt unserer Landschaft und Schutz der Tiere.