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Terveys

Stoppt die Seuchengefahr über das Trinkwasser aufgrund neuer EU-Verordnung

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Zum 01.09.2015 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die ohne Übergangszeit sofort massive negative Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität in Deutschland haben wird!

Mit Ihrer Unterzeichnung tragen Sie dazu bei, dass gesundheitserhaltende Desinfektionsmaßnahmen in der Trinkwasseraufbereitung analog den Medizinprodukten von dieser Regelung ausgenommen werden.

Diese Petition steht für den Schutz unserer Bürger durch hygieneerhaltende Maßnahmen in der Wasseraufbereitung. Mittelständische Unternehmen übernehmen heute diese Aufgabe in Deutschland. Durch das finanziell extrem aufwändige Zulassungsverfahren der Biozidprodukteverordnung (analog der Pharmabranche) in der Wasseraufbereitung werden viele dieser Unternehmen finanziell nicht mehr in der Lage sein, diesen Schutz in voller Breite umzusetzen. Das bedeutet, dass es ab dem 01.09.2015 mit sofortiger Wirkung keine Lösungen mehr geben kann, die dem Gesetz entsprechen würden, was zur akuten Gefährdung der Gesundheit durch bekannte Bakterien und Mikroorganismen (z.B. Legionellen, Pseudomonaden) im Trinkwasser in Deutschland führen wird.

Perustelut

Mit der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPV1) und der Änderungsverordnung (Nr. 334/20142) werden das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten und behandelten Waren neu geregelt. Die BPV löste die bisher geltende Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG (BPR3) ab, die erstmals eine nationale Zulassung für Biozidprodukte einführte.

Biozide können nicht in einen Topf geworfen werden - weswegen medizinisch eingesetzte Biozide (z.B. Antibiotika) ausgenommen wurden. In der Wasseraufbereitung werden biozide Wirkstoffe zur Desinfektion genutzt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Keim- und Legionellenbildung zu unterbinden, um den Menschen nicht zu gefährden. Zahlreiche medienwirksame Unfälle sind bekannt - Tendenz massiv steigend:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52787/Legionaerskrankheit-Stetig-steigende-Meldezahlen-in-Deutschland

Da in der Biozidverordnung nicht zwischen den verschiedenen primären und sekundären Zwecken unterschieden wird (Holzschutz vs. Lackschutz vs. Pflanzenschutz vs. Menschenschutz), ergibt sich hier ein eklatantes Problem. Desinfektion in der Wasseraufbereitung dient ausschließlich dem Gesundheitserhalt des Menschen und sollte in dieser Verordnung analog den Medizinprodukten ausgenommen werden.

Alternative Verfahren (z.B. physikalische Desinfektion durch UV-Strahlung) sind verfügbar und als Produkte in Anwendung. In der Regel kann hier nur lokal und nicht im Gesamtsystem behandelt werden, weswegen hier nur in besonderen Fällen Einsatzgebiete vorliegen können.

Dieser Beschluss führt im Ergebnis zu einer drastischen Konsolidierung des wasseraufbereitenden Mittelstandes in Deutschland durch massive Zulassungsgebühren für gesundheitserhaltende Wirkstoffe und deren Nutzung in wasseraufbereitenden Produkten. Wasseraufbereitende Großkonzerne sind aber nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen, da diese nicht auf die individuellen sanitären Systeme inkl. der dazugehörigen Wasseraufbereitung fokussieren.

Wird dieser Beschluss aufrecht erhalten, kommt es zu folgender Bedrohung: - Zusammenbrechen der öffentlichen Wasserversorgung durch hygienische Katastrophen (Seuchengefahr) - Konsolidierung des Mittelstands aufgrund Kostenexplosion für Zulassungsverfahren - massiver Verlust von Arbeitsplätzen im Mittelstand - Ende der kommunalen Bäder und therapeutischen Badewasser-Einrichtungen (Schwimmunterricht, Reha-Therapien, Entmüdungsbecken im Spitzensport, ...) - explosiver Anstieg des Waschmittelverbrauchs (da Wasserenthärtungsanlagen mit Desinfektionsspülungen dann gefährdet sind) und dadurch zusätzliche Umweltbelastung - u.v.m.

Fazit: Eine Biozidverordnung für Trinkwasseraufbereitung induziert einen massiven wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umwelttechnischen Schaden!

Die Kampagne ergänzt die Kampagne "right2water". Bitte nutzen Sie zur detaillierten Erklärung das Positionspapier der Verbände Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), Bundesverband Schwimmbad & Wellness (bsw), Internationale Akademie für Bäder-, Sport- und Freizeitbauten e.V. (IAB), der European Waterpark Association (EWA), des Normungsausschuss Wasserwesen des Deutschen Instituts für Normung (DIN/DVGWNA 119-07-04-01), der Internationalen Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS), des Deutschen Sauna-Bunds (DSB) sowie der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) zu den Auswirkungen der EU-BiozidVO 528/2012 unter

bsw-total.de/wp-content/uploads/2014/12/Positionspapier-zur-EU-BiozidVO-528_2012-DGfdB-bsw-IAB-EWA-IAKS-DSB-DIN_NAW-figawa.pdf

Die Kampagne richtet sich konkret an folgende Bundesministerien:

• Gesundheit • Justiz und Verbraucherschutz • Ernährung und Landwirtschaft • Arbeit und Soziales • Wirtschaft und Energie

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Uutiset

  • Petition wurde nicht eingereicht

    ajankohtana 12.10.2018

    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Änderungen an der Petition

    ajankohtana 17.1.2015

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Hier eine Liste der überhaupt zugelassenen Stoffe für die Trinkwasseraufbereitung vom Umweltbundesamt. Keine Biozide!

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