241 Signaturer
Petitionen har nekats
Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.
Framställningen är riktad till: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die vorsätzliche Weitergabe von Sicherheitslücken in Computerprogrammen an Dritte, d.h. ausgeschlossen die Urheber dieser Programme oder die von diesen Sicherheitslücken ggf. betroffenen Nutzer, strafbar sei. Besonders schwer sei die kommerzielle Verwendung dieser Lücken, d.h. der Zero-day-Handel zu ahnden.
Orsak
Wer Sicherheitslücken von Computerprogrammen an Dritte weitergibt, nimmt die Schädigung von Nutzern in Kauf. Wenn durch den Verkauf solcher Sicherheitslücken auch noch Geld gemacht wird, verbirgt sich hinter diesem Akt hohe kriminelle Energie.Je nach von der Sicherheitslücke betroffenen Inhalten sind von der Weitergabe einer Sicherheitslücke, höchst vertrauenswürdige persönliche Informationen betroffen und führt der Missbrauch dieser Informationen zu massiven Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte.Der Nutzer von Computerprogrammen kann sich gegen den in der Folge der Weitergabe von Sicherheitslücken resultierenden Missbrauch seiner Daten oftmals kaum wehren, registriert diesen Missbrauch nicht einmal unbedingt, was überhaupt Voraussetzung ist, damit der Betroffene handeln kann. Der Umfang der von Missbrauch möglicherweise betroffenen Daten wird immer größer, die Möglichkeit sich dem Missbrauch zu verschlie0en, durch die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung unseres Alltags immer schwieriger. So wie alle neuen Techniken bzw, Entwicklungen auch vorher schon vom Gesetzgeber in ihre gesunden Bahnen gelenkt werden mussten, um Auswüchse zu verhindern, ist der Eingriff des Gesetzgebers auch bezüglich der Begrenzung des Datenmissbrauchs im Internet notwendig.
Länk till petitionen
Avrivningslapp med QR-kod
ladda ner (PDF)Information om petitionen
Petition startade:
2013-10-04
Petitionen avslutas:
2013-11-15
Region:
Tyskland
Kategori :
Nyheter
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18.11.2015Pet 4-17-07-4500-056711
Strafen nach dem Strafgesetzbuch
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die vorsätzliche Weitergabe von
Sicherheitslücken in Computerprogrammen an Dritte, d. h. ausgeschlossen die
Urheber dieser Programme oder die von diesen Sicherheitslücken ggf. betroffenen
Nutzer, strafbar sei. Besonders schwer sei die kommerzielle Verwendung dieser
Lücken, d. h. der Zero-day- Handel zu ahnden.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass mit der Weitergabe von
Sicherheitslücken... vidare
Debatt
Inga KONTRA-argument än.