Région: Allemagne

Strafprozessordnung - Gesetzliche Regelungen zur Zahlung von Gerichtskosten durch psychisch kranke Menschen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Soutien 33 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

33 Soutien 33 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass psychisch kranke Personen, die in welcher Form auch immer von einem Gericht verurteilt werden (z. B. gemäß § 63 Strafgesetzbuch-Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus), nicht auch noch zusätzlich mit den Kosten des Gerichtsverfahrens belastet werden.

Raison

Ich bin seit 2014 Schöffe am LG Berlin. In dieser Zeit hatte ich in zwei Fällen über die Sicherungsverwahrung von nachweislich psychisch Erkrankten zu entscheiden. Da bei solchen Erkankungen zum Zeitpunkt der Tat weder eine Einsicht noch eine Steuerungsfähigkeit beim Täter vorliegt, kann dieser dafür auch nicht bestraft werden. Statt dessen wird vom Gericht über eine Sicherungsverwahrung des Täters geurteilt. Beschließt das Gericht solch eine Sicherungsverwahrung, so werden aktuell die Kosten des Verfahrens dem Täter (Antragsgegner) auferlegt.Ich halte dieses Vergehen für inkonsequent. Zum einen wird der Täter nicht nach den normaler Weise geltenden Normen des Strafrechts verurteilt, weil er auf Grund seiner Krankheit für die Tat nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Zum anderen bestraft man ihn aber dennoch für die Tat, in dem man ihm meist nicht unerhebliche Verfahrenskosten auferlegt. Da auch diese Kosten durch seine, nicht frei gewählte, Krankheit verursacht wurden, sollten diese vom Staat getragen werden. Hierzu sind entsprechende Gesetzesänderungen notwendig.

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