Regiji: Nemčija

Strafprozessordnung - Gesetzliche Regelungen zur Zahlung von Gerichtskosten durch psychisch kranke Menschen

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

33 Podpisi

Proces peticije je bil zaključen

33 Podpisi

Proces peticije je bil zaključen

  1. Začelo 2018
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass psychisch kranke Personen, die in welcher Form auch immer von einem Gericht verurteilt werden (z. B. gemäß § 63 Strafgesetzbuch-Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus), nicht auch noch zusätzlich mit den Kosten des Gerichtsverfahrens belastet werden.

razlog

Ich bin seit 2014 Schöffe am LG Berlin. In dieser Zeit hatte ich in zwei Fällen über die Sicherungsverwahrung von nachweislich psychisch Erkrankten zu entscheiden. Da bei solchen Erkankungen zum Zeitpunkt der Tat weder eine Einsicht noch eine Steuerungsfähigkeit beim Täter vorliegt, kann dieser dafür auch nicht bestraft werden. Statt dessen wird vom Gericht über eine Sicherungsverwahrung des Täters geurteilt. Beschließt das Gericht solch eine Sicherungsverwahrung, so werden aktuell die Kosten des Verfahrens dem Täter (Antragsgegner) auferlegt.Ich halte dieses Vergehen für inkonsequent. Zum einen wird der Täter nicht nach den normaler Weise geltenden Normen des Strafrechts verurteilt, weil er auf Grund seiner Krankheit für die Tat nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Zum anderen bestraft man ihn aber dennoch für die Tat, in dem man ihm meist nicht unerhebliche Verfahrenskosten auferlegt. Da auch diese Kosten durch seine, nicht frei gewählte, Krankheit verursacht wurden, sollten diese vom Staat getragen werden. Hierzu sind entsprechende Gesetzesänderungen notwendig.

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Informacije o peticiji

Petition gestartet: 21. 06. 2018
Petition endet: 01. 08. 2018
Regiji: Nemčija
kategorijo:

novice

razprava

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