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Petīcija ir parakstīta
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen.
Pamatojums
Bislang können nur Einzelpersonen in Unternehmen strafrechtlich belangt werden. Im Einzelfall lassen sich solche strafrechtliche Vergehen von Einzelpersonen schwer aufdecken und nachweisen. Damit verharmlost die hiesige Rechtslage nicht nur Firmenstraftaten, sondern oftmals wird die Möglichkeit zur Verfolgung von Firmenstraftaten gar vereitelt. Dem soll durch ein Firmenstraf´recht Abhilfe geschafft werden.Der Gedanke eines Firmenstrafrechts ist nicht neu, in Deutschland auch von Politikern befürwortet und in anderen Staaten längst schon eingeführt.
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
15.04.2014
Petīcija beidzas:
21.08.2014
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-18-07-45-008964
Strafrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
soweit es um die Prüfung eines Unternehmensstrafrechts für multinationale
Konzerne geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass sich Straftaten von
Einzelpersonen in Unternehmen schwer aufdecken und nachweisen ließen. Damit
verharmlose die geltende Rechtslage Firmenstraftaten... vairāk
Debates
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