Strafrecht - Einführung eines Unternehmensstrafrechts

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
270 Unterstützende 270 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

270 Unterstützende 270 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen.

Begründung

Bislang können nur Einzelpersonen in Unternehmen strafrechtlich belangt werden. Im Einzelfall lassen sich solche strafrechtliche Vergehen von Einzelpersonen schwer aufdecken und nachweisen. Damit verharmlost die hiesige Rechtslage nicht nur Firmenstraftaten, sondern oftmals wird die Möglichkeit zur Verfolgung von Firmenstraftaten gar vereitelt. Dem soll durch ein Firmenstraf´recht Abhilfe geschafft werden.Der Gedanke eines Firmenstrafrechts ist nicht neu, in Deutschland auch von Politikern befürwortet und in anderen Staaten längst schon eingeführt.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-45-008964

    Strafrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    soweit es um die Prüfung eines Unternehmensstrafrechts für multinationale
    Konzerne geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass sich Straftaten von
    Einzelpersonen in Unternehmen schwer aufdecken und nachweisen ließen. Damit
    verharmlose die geltende Rechtslage Firmenstraftaten... weiter

Noch kein PRO Argument.

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