24 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, den Kauf sexueller Handlungen unter Strafe zu stellen, wobei ein Strafrahmen vorzugeben ist, der eine erhebliche Bestrafung insbesondere für Wiederholungstäter ermöglicht; auch als Freiheitsstrafe in einer Höhe, die nicht bewährungsfähig ist. Angebot, Anbahnung, Verkauf und dessen Förderung sind ebenfalls in diesem Rahmen unter Strafe zu stellen, nicht jedoch für selbst ausübende Personen.
Razões
Die Petition orientiert sich am „schwedischen Modell“ ohne jedoch dessen nur geringes Strafmaß zu übernehmen. Auslandstaten sind grundsätzlich zu verfolgen.Das sogenannte Rotlichtmilieu ist trotz aller Bemühungen von Polizei und Justiz nach wie vor ein Sammelbecken von dem zahlreiche illegale oder sonst die bürgerliche Gesellschaft bedrohende Aktivitäten ausgehen und in denen diese finanziellen Halt und ein Rückzugsgebiet finden. Insbesondere trifft dies für die Zwangsprostitution zu. Der Petent hält das Prostituiertenschutzgesetz, das zum 01.07.2017 in Kraft treten soll, für unzureichend die dargelegte Gefahr für die Gesellschaft zu bekämpfen.Die Darlegungen des Petitionsausschuss in der Abschlussbegründung zur Petition mit der Online‑Nr. 16709 überzeugen nicht ansatzweise. Diese lauten"Kennzeichen eines freiheitlichen Rechtsstaates ist die Respektierung der autonomen Entscheidung der Einzelnen, so lange keine rechtlich geschützten Interessen anderer verletzt werden. Im weltanschaulich neutralen Staat des Grundgesetzes ist die freiwillige Ausübung der Prostitution daher solange als autonome Entscheidung vom Recht zu respektieren als keine Rechte anderer verletzt werden."Die „freiwillige Ausübung der Prostitution“ wird schon nicht eingeschränkt, da diese straflos bleibt. Die indirekte Einschränkungen, dass möglicherweise finanzielle Einbußen für Ausübende zu erwarten sind – dem stehen jedoch Berichte über steigende Preise für sogenannten „Escort“ in Schweden entgegen – rechtfertigt ein Recht auf „freiwillige Ausübung der Prostitution“ offenkundig nicht. Strafrechtliche Einschränkungen um im Vorfeld strafbare Handlungen zu erschweren sind gang und gäbe, etwa das Verbot des Waffenbesitzes ebenso wie paternalistische Eingriffe in die Autonomie wie etwa das Verbot des Drogenbesitzes.Die Petition mit der Online‑Nr. 46188 vom 08.10.2013 befindet sich nach wie vor in der Prüfung. Im Übrigen fordert diese keine konkreten Maßnahmen und ist somit fundamental verschieden von der vorliegenden Petition, die sich zudem in erster Linie auf den Schutz der bürgerlichen Gesellschaft richtet.Die Petition verringert auch die Beweisprobleme, die sich derzeit aus § 232a Abs. 6 StGB ergeben.
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Petição iniciada:
31/05/2017
Petição termina:
30/08/2017
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 4-18-07-4512-043238 Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, den Kauf sexueller Handlungen unter Strafe zu stellen. Dabei ist
ein Strafrahmen vorzugeben, der eine erhebliche Bestrafung insbesondere für
Wiederholungstäter ermöglicht; dabei soll auch eine Freiheitsstrafe in einer Höhe
möglich sein, die nicht bewährungsfähig ist. Angebot, Anbahnung, Verkauf und dessen
Förderung sind ebenfalls in diesem Rahmen unter Strafe zu stellen, nicht jedoch für
selbst ausübende Personen.
Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.